DBG und StHG - Bestimmungen zur zeitlichen Bemessung sollen formell bereinigt werden
11.04.2011
Der Bundesrat hat letzte Woche eine Botschaft für die formelle Bereinigung von StHG und DBG hinsichtlich der Bestimmungen zur zeitlichen Bemessung vorgelegt. Überflüssige Bestimmungen sollen aus den Gesetzestexten gestrichen werden. Die Bereinigung drängt sich auf, weil heute alle Kantone die einjährige Gegenwartsbesteuerung anwenden, was die im Moment in den Gesetzen noch vorhandenen Bestimmungen zur zweijährigen Vergangenheitsbesteuerung überflüssig macht. Inhaltlich sollen die heute geltenden Bestimmungen zur einjährigen Gegenwartsbestimmungen nicht geändert werden. Es handelt sich also bloss um eine «entrümpelung» von DBG und StHG.
Weitere Informationen zum Thema
- Botschaft zum Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen
- Vorgeschlagener Gesetzestext Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen