Eigenmietwert - Besteuerung soll abgeschafft werden
Gestern haben wir Sie auf die neue Publikation der ESTV zur Besteuerung des Eigenmietwertes aufmerksam gemacht. Noch am gleichen Tag hat nun der Bundesrat die Botschaft zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Sicheres wohnen im Alter» veröffentlicht. Darin vorgesehen: Die Abschaffung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie die Streichung der entsprechenden Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen.Der Bundesrat sieht Handlungsbedarf im Bereich der Besteuerung des Wohneigentums. Das geltende Recht sei kompliziert und setze falsche Anreize.
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Eckpunkte der Botschaft zum Gegenvorschlag und zur Abschaffung des Eigenmietwertes
- Die Abschaffung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie die Streichung der entsprechenden Abzüge für Unterhaltskosten und Schuldzinsen seien geeignet, die Mängel des heutigen Systems zu beheben und führten zu einer substantiellen Vereinfachung.
- Weiterhin abzugsfähig bleiben besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie denkmalpflegerische Arbeiten. Ausserdem können Ersterwerber von Wohneigentum Schuldzinsen zeitlich und betragsmässig begrenzt in Abzug bringen.
- Schuldzinsen können ausserdem auch dann in Abzug gebracht werden, wenn sie Gewinnungskosten darstellen, allerdings nur im Umfang von 80 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass auch Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer Schuldzinsen abziehen können, sofern sie steuerbare Vermögenserträge erzielen. Gleichzeitig sollen damit Fehlanreize des geltenden Rechts beseitigt werden.
ESTV sieht erstaunlicherweise effektiv weder Mindereinnahmen noch Mehrausgaben
Nach Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) führt die Streichung der Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer zu Mehrerträgen von rund 450 Millionen Franken. Mindereinahmen von rund 365 Millionen Franken fallen für besonders wirkungsvolle Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sowie für den Ersterwerb von selbstbewohntem Wohneigentum an. Da der Mehrertrag das Resultat verschiedener Schätzungen darstellt, ergibt sich unter dem Strich eine "Schwarze Null". Der Systemwechsel erweist sich bei der direkten Bundessteuer somit als aufkommensneutral.