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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Eigenmietwert - Ständerat für Abschaffung

15.03.2011

Der Ständerat hat an seiner gestrigen Debatte beschlossen, die Eigenmietwertbesteuerung abzuschaffen, und zwar nicht nur für Rentner, sondern unabhängig vom Alter des Hausbesitzers. Unterhaltskosten sollen trotzdem bis zu CHF 6000 pro Jahr abzugsfähig bleiben, zudem sollen Schuldzinsen im Umfang von anfänglich bis zu CHF 6000 pro Jahr abgezogen werden können.Der Ständerat geht damit an sich weiter als die Initiative «Sicheres Wohnen im Alter» des HEV, die Anlass dafür war, dass das Geschäft überhaupt wieder auf den Tisch gekommen ist. An der Volksinitative selber fand der Ständerat vor allem darum kein Gefallen, weil damit zwei Kategorien von Hausbesitzern geschaffen würden.


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Der Systemwechsel soll nun also nach Ansicht des Ständerates generell - und nicht bloss auf die Rentnerhaushalte beschränkt - umgesetzt werden. Hinsichtlich der Wirkung eines solchen Schrittes gab es im Ständerat allerdings dann doch etwas unterschiedliche Ansichten und auch mahnende Stimmen, die Belastung könnte - auf Grund des beschränkten Unterhaltsabzuges - dann für viele Hausbesitzer höher werden als heute, und die angestrebte Vereinfachung könnte ausbleiben.

Abzüge für Schuldzinsen und Unterhalt

Ersterwerber sollen mit dem nun vom Ständerat beschlossenen Gegenvorschlag steuerlich entlastet werden. Es sollen jährlich Schuldzinsen bis zu CHF 6000 (Ehepaare CHF 12'000) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Damit hat der Ständerat die Ansätze von Bundesrat und vorberatender Kommission noch einmal leicht angehoben. Der Abzug soll während 20 Jahren geltend gemacht werden können und sich pro Jahr um 5 % verringern.Der Ständerat will überdies - dies eine Abweichung zum Bundesrat - auch weiterhin die Unterhaltskosten zum Abzug zulassen. Auch hier sollen die effektiven Kosten bis zu CHF 6000 pro Jahr geltend gemacht werden können, wobei der abzugsfähige Beitrag im Fünfjahresrhythmus das Doppelte betragen soll.Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.