Höchstabzüge 2011 für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a)
13.12.2010
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-081-D-2010-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2011 informiert.
Die Höchstabzüge bei der Säule 3a betragen für 2011:
- für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'682.-
- für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'408.-
Besuchen Sie das ISIS-Seminar zu Sozialversicherung und Steuern mit absoluten Top-Referenten.
Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das bedeutet, es gelten:
- für Vorauszahlungen: 1.0%
- für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.5%