Höchstabzüge 2012 für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (Säule 3a)
21.11.2011
Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-091-D-2011-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2012 informiert.
Höchstabzüge für die dritte Säule (Säule 3a) im Steuerjahr 2012
Die Höchstabzüge bei der Säule 3a betragen für 2012:
- für Steuerpflichtige mit 2. Säule: Fr. 6'682.-
- für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 33'408.-
Die Höchstabzüge im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleiben somit für das Steuerjahr 2012 unverändert. Wie immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Auch diese bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Das bedeutet, es gelten:
- für Vorauszahlungen: 1.0%
- für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.5%