Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern ab 2024
Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 Prozent. Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen beträgt neu 1,25 Prozent.
Die Zinssatzverordnung des Bundes sieht eine jährliche Überprüfung der Zinssätze im Bereich der Bundessteuern vor, um sie nötigenfalls an das aktuelle Zinsniveau anzupassen. Ab dem 1. Januar 2024 betragen der Verzugszinssatz und der Vergütungszinssatz auf Rückerstattungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus neu 4,75 Prozent (bisher jeweils 4 Prozent). Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt auf 1,25 Prozent (bisher 0 Prozent).
Aufgrund des Anstiegs der Zinssätze resultieren für den Bund geschätzte Mehreinnahmen von 30 Millionen Franken und für die Kantone infolge ihres Anteils an der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer geschätzte Mehreinnahmen von 4 Millionen Franken. Diese Mehreinnahmen fliessen den öffentlichen Haushalten teils bereits 2024 und teils erst in späteren Jahren zu.
Die Zinssätze umfassen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.