Quellensteuer - Elektronische Quellensteuerabrechnung ab 2014
Die elektronische Quellensteuerabrechnung kommt! Künftig können Arbeitgeber die Quellensteuerabrechnungen bei den Kantonen elektronisch einreichen. Dadurch wird die Abwicklung des Quellensteuerverfahrens sowohl für die Arbeitgebenr als auch für die Steuerbehörden markant vereinfacht. Eine entsprechende Verordnungsänderung tritt auf Anfang 2014 in Kraft.
Elektronische Quellensteuerabrechnung - Ziel: Vereinfachung und Senkung der Fehlerquote
Mit Hilfe einer Lohnsoftware (ELM/Quellensteuer) soll die elektronische Quellensteuerabrechnung möglich werden. Die elektronische Übermittlung ist aber für die Arbeitgebenden nicht zwingend; sie können weiterhin Papierformulare verwenden. Die medienbruchfreie Bearbeitung der relevanten Quellensteuerdaten soll die Effizienz im Büroalltag fördern und die Fehlerquote, welche bei einer manuellen Bearbeitung der Daten generell höher ausfällt, senken.[werbung_qs_bbook]
Vereinheitlichung für elektronische Quellensteuerabrechnung nötig
Die technische Umsetzung bedarf der schweizweiten Vereinheitlichung der Quellensteuertarife hinsichtlich deren Bezeichnung und Anwendung. Mit der rechtzeitigen Verabschiedung der Änderung der EFD-Verordnung bleibt den Kantonen Zeit, die notwendigen Anpassungen auch in ihrem Recht vorzunehmen und die Arbeitgebenden über die Änderungen zu informieren.
Weitere Informationen zur elektronischen Quellensteuerabrechnung
Weitere Links zur Quellensteuer 2013
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