Rundschreiben «Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge 2024 / Ausgleich der Folgen der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2024»
Die ESTV hat ein Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die Ansätze der Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben. Ebenso wird keine Ausgleich der Folgen der kalten Progression vorgenommen.
Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2024
Die Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2024 erfahren keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 6. März 2015 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer.
Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2024
Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter
- N1/2007 für Selbstständigerwerbende,
- N2/2007 für Arbeitnehmende und
- NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.
Ausgleich der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2024
Das EFD hat am 1. September 2023 die Verordnung vom 16. September 2022 über den Ausgleich der Folgen der kalten Progression für die natürlichen Personen bei der direkten Bundessteuer (Verordnung über die kalte Progression; SR 642.119.2) mit den neuen Tarifen und Abzügen erlassen, welche auf den 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die Tarife und Abzüge zur Berechnung der direkten Bundessteuer sind aus einer Tabelle ersichtlich, die auf der Homepage der EStV publiziert worden ist.