SH - Änderung der Verordnung über die direkten Steuern
Der Regierungsrat hat auf den 1. Januar 2010 eine Änderung der Verordnung über die direkten Steuern beschlossen.Die Beiträge der Gemeinden für die Verwendung der elektronischen Anwenderprogramme für die Steuerveranlagung sind aufgrund der gestiegenen Kosten anzupassen. Die vom Kanton und den Gemeinden je zur Hälfte getragenen Kosten sind von 1,4 Mio. Franken im Jahr 2000 auf 2,4 Mio. Franken im Jahr 2008 angestiegen. Entsprechend ist der Gemeindebetrag pro steuerpflichtige natürliche Person von 13 Franken auf 22 Franken anzuheben. Der Sockelbeitrag bleibt unverändert bei 2'000 Franken pro Gemeindesteuerverwaltung. Für die Gemeinden ergeben sich damit ab 2010 jährliche Mehrkosten von insgesamt rund 500'000 Franken. Diesen Mehrkosten stehen indessen Mehreinnahmen bei der Bezugsprovision für den Einzug der Kantonssteuer durch die Gemeinden gegenüber. Diese Mehreinnahmen der Gemeinden haben sich seit dem Jahr 2000 um rund 570'000 Franken erhöht, sodass die erwähnten Mehrkosten mehr als ausgeglichen sind.Die Kostensteigerung seit 2000 ist auf den in der Zwischenzeit vorgenommenen Systemausbau, die Einführung der Steuer-CD, die Umsetzung der verschiedenen Steuergesetzrevisionen und die Teuerung zurückzuführen. Zusätzlich ist die verwendete Software im Umbruch und muss auf eine neue Basis gestellt werden. Der Kostensteigerung stehen aber gleichzeitig auch Entlastungswirkungen gegenüber. Der Systemausbau führte zu wesentlichen Arbeitserleichterungen bei den Gemeinden. Ebenso führt die - von rund 50 % aller Steuerpflichtigen benutzte - Steuer-CD zu einer Effizienzsteigerung. In der im Sommer/Herbst 2009 durchgeführten Vernehmlassung hat die Mehrheit der Gemeinden Vorbehalte gegenüber der Anpassung angebracht. Der Regierungsrat hat sich mit allen Kritikpunkten intensiv auseinandergesetzt. Die Kostensteigerungen sind ausgewiesen. Dies wurde von der Finanzkontrolle bestätigt.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Schaffhausen