SH – Feuerwehrsold bis CHF 7'000 steuerfrei (ab 1.1.2013)
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen hat eine Anpassung der Steuergesetzgebung vorgenommen. Einkünfte bis 7'000 Franken aus der Tätigkeit in einer Milizfeuerwehr sind ab dem 1. Januar 2013 steuerfrei. Hintergrund der neuen Regelung ist eine neue Bestimmung auf Bundesebene über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes.
Höherer Abzug im Kanton Schaffhausen als auf Bundesebene
Für die direkte Bundessteuer wurde der Freibetrag auf 5'000 Franken festgesetzt. Auf kantonaler Ebene erscheint angesichts der vergleichsweise tiefen Entschädigungen für Tätigkeiten in einer Milizfeuerwehr im Kanton Schaffhausen ein Freibetrag von 7'000 Franken angemessen.Würde das kantonale Recht erst auf einen Zeitpunkt nach dem 1. Januar 2013 angepasst, müsste der Feuerwehrsold vollumfänglich besteuert werden. Darum hat der Regierungsrat gestützt auf seine Notrechtskompetenz gemäss Kantonsverfassung die entsprechende vorläufige Regelung getroffen.Diese ist bei der nächsten Teilrevision des Steuergesetzes durch ordentliches Gesetzesrecht abzulösen.