SO - Steuergesetzrevision 2011
20.03.2010
Aktualisiert: 04.03.2011: Das Gesetz ist per 1.1.2011 in Kraft getreten.
Der Kantonsrat hat die Teilrevision mit Beschluss vom 17. März 2010 verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 2. Juli 2010 unbenutzt abgelaufen.Die Revision umfasst folgende Hauptpunkte, die im Wesentlichen vom Bundesrecht vorgegeben sind:
- Umsetzung der Unternehmenssteuerreform II (UStR II) mit
- Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung (neu Teilbesteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen an juristischen Personen statt Teilsatzverfahren)
- Abbau von substanzzehrenden Steuern, insbesondere Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer von juristischen Personen und
- Steuererleichterungen in Übergangsphasen von Personenunternehmen (Liquidation, Geschäftsaufgabe, Ersatzbeschaffung)
- Retuschen bei der Familienbesteuerung
- Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
Hinzu kommt eine kleine Anzahl von Änderungen, die nicht auf das Bundesrecht zurückzuführen sind.Das revidierte Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft (mit Ausnahme von § 145 Absatz 1 Buchstabe e).Kantonsratsbeschluss vom 17. März 2010 (KRB Nr. RG 232/2009)Botschaft und Entwurf des Regierungsrates an den Kantonsrat vom 22. Dezember 2009 (RRB Nr. 2009/2471)