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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerabkommen mit Grossbritannien - Abkommenstext

06.10.2011

Die Schweiz und Grossbritannien haben ein Steuerabkommen unterzeichnet. Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung leisten oder ihre Konten offenlegen. Künftige Kapitalerträge und -gewinne britischer Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungssteuer, deren Erlös die Schweiz an die britischen Behörden überweist.

Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich ist [intlink id="steuerabkommen-mit-deutschland-abkommenstext" type="post"]weitgehend analog ausgestaltet zum Abkommen mit Deutschland[/intlink], das am 21. September 2011 unterzeichnet wurde. So sind die Steuersätze für die Regularisierung der Vergangenheit identisch. Unterschiede sind hauptsächlich in den unterschiedlichen Steuerordnungen begründet und betreffen insbesondere die Höhe der Steuersätze auf künftigen Erträgen und verfahrensrechtliche Eigenheiten.Zwischen beiden Seiten besteht Einverständnis, dass das vereinbarte System in seiner Wirkung dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte dauerhaft gleichkommt.

Weitere Schritte bis zum Inkrafttreten

Das Abkommen bedarf der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten und soll Anfang 2013 in Kraft treten.

Weitere Informationen zum Steuerabkommen mit Grossbritannien

Mit der Unterzeichnung durch die beiden Finanzminister wurde auch der vollständige Text des Abkommens veröffentlicht. Sie können diesen hier abrufen: