Steuern bei Elektroautos – Bundesrat will E-Autos ab 2024 gleich wie Verbrenner besteuern
Ab dem kommenden Jahr, also ab 1.1.2024, soll nach Ansicht des Bundesrates die Automobilsteuer auch auf Elektroautos erhoben werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Der Bundesrat ist der Ansicht, es sei an der Zeit, die Befreiung der Elektroautos von der Automobilsteuer per 1. Januar 2024 aufzuheben und Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von 4 Prozent zu unterstellen. Angesichts des stark angestiegenen Anteils von Elektroautos an den gesamten Autoimporten sowie der Annäherung der Preise sei eine spezielle Förderung nicht mehr notwendig.
Ziel der Massnahme ist natürlich auch, dem Rückgang der Einnahmen aus der Automobilsteuer entgegenwirken und die Einlagen zugunsten des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zu sichern.
Weitere Informationen
- Medienmitteilung des Bundesrates im Volltext
- Entwurf Änderung Automobilsteuerverordnung
- Erläuternder Bericht
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2023