BL - Steuervorlage 17 tritt am 1.1.2020 in Kraft
06.12.2019
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Somit steht der Inkraftsetzung der Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg.
Am 24. November 2019 hat der Baselbieter Souverän der SV17 mit 63,2 Prozent zugestimmt. Somit steht der Inkraftsetzung der Reform per 1. Januar 2020 nichts mehr im Weg.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 drei Verordnungen zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) gutgeheissen. Diese den Steuerteil betreffenden Änderungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Im Zuge der Umsetzung der STAF wird die Eidgenössische Steuerverwaltung die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2020 nicht mehr auf Unternehmen anwenden.