Die von den Jungsozialisten ergriffene kantonale Volksinitiative ist zustandegekommen, wie die Direktion des Innern des Kantons Zürich bekannt gegeben hat. Die Initiative zielt im Wesentlichen auf eine relativ stark progressive Ausgestaltung sowie auf eine Erhöhung der Vermögenssteuer für grosse Vermögen ab.
Initiativtext der Bonzensteuer-Initiative
Das
Steuergesetz (LS 631.1) wird wie folgt geändert:
VII. Steuertarif§ 47
1 Die Vermögenssteuer beträgt (Grundtarif):0‰ für die ersten Fr. 71000
1⁄
2‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 356 0001
1⁄
2‰ für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 793 0004
1⁄
2‰ für Vermögensteile über Fr. 2 000 000
2 Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern im Sinn von § 34 Abs. 1 lit. a zusammenleben, beträgt die Vermögenssteuer (Verheiratetentarif):0‰ für die ersten Fr. 142 000
1⁄
2‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 355 0001
1⁄
2‰für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 823 0004
1⁄
2‰ für Vermögensteile über Fr. 2 100 000Absatz 3 unverändert.