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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Bonzensteuer

ZH - Volksinitiative «Gegen Steuergeschenke für Superreiche» (Bonzensteuer-Inititative) gültig zustandegekommen

14.11.2011
Die von den Jungsozialisten ergriffene kantonale Volksinitiative ist zustandegekommen, wie die Direktion des Innern des Kantons Zürich bekannt gegeben hat. Die Initiative zielt im Wesentlichen auf eine relativ stark progressive Ausgestaltung sowie auf eine Erhöhung der Vermögenssteuer für grosse Vermögen ab.

Initiativtext der Bonzensteuer-Initiative

Das Steuergesetz (LS 631.1) wird wie folgt geändert:VII. Steuertarif§ 471 Die Vermögenssteuer beträgt (Grundtarif):0‰ für die ersten Fr. 71000 12‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 356 000112‰ für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 793 000412‰ für Vermögensteile über Fr. 2 000 0002 Für Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie für verwitwete, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende, geschiedene und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern im Sinn von § 34 Abs. 1 lit. a zusammenleben, beträgt die Vermögenssteuer (Verheiratetentarif):0‰ für die ersten Fr. 142 000 12‰ für die weiteren Fr. 213 0001‰ für die weiteren Fr. 355 000112‰für die weiteren Fr. 567 0002‰ für die weiteren Fr. 823 000412‰ für Vermögensteile über Fr. 2 100 000Absatz 3 unverändert.