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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Indien

DBA Indien

10.10.2011
Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Indien auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen ist in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem heute geltenden internationalen Standard.

Zeitlicher Anwendungsbereich

Die Bestimmungen des Abkommens finden in Indien Anwendung auf Einkommen, welches in Steuerjahren entsteht, die am oder nach dem 1. April 2012 beginnen. In der Schweiz finden sie Anwendung auf Einkommen, welches in Steuerjahren entsteht, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen. Beim Informationsaustausch finden die Bestimmungen Anwendung auf Informationen, welche sich auf Steuerjahre beziehen, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weitere Informationen zum DBA Indien

Direkt zum Abkommenstext des DBA Schweiz-Indien

DBA Deutschland, Griechenland, Indien, Kanada, Kasachstan, Uruguay

03.12.2010
Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu sechs Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Die DBA mit Indien, Kasachstan, Uruguay, Kanada, Deutschland und Griechenland enthalten allesamt Bestimmungen über die Amtshilfe nach dem OECD-Standard.Ausgehandelt wurden Quellensteuerreduktionen – teilweise bis hin zur Steuerbefreiung bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen im Quellenstaat - sowie Schiedsklauseln im Rahmen des Verständigungsverfahrens. Dadurch sollen die Abkommen die Tätigkeit der Exportwirtschaft erleichtern und bilaterale Investitionen fördern.

Direkt zu den Botschaften der neuen DBA

DBA Indien

30.08.2010
Die Schweiz und Indien haben heute ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das revidierte DBA enthält Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind und enthält neu eine automatische, umfassende Meistbegünstigungsklausel.Die neue Meistbegünstigungsklausel sieht vor, dass im Falle von Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Vergütungen für technische Dienstleistung die niedrigsten Quellensteuersätze, die Indien mit einem anderen OECD-Staat vereinbart, automatisch auch für die Schweiz gelten. Sollte Indien mit einem anderen OECD-Staat den Geltungsbereich der Quellensteuer einschränken, würde diese Einschränkung durch die Klausel zudem auch automatisch für die Schweiz gelten.Neu wird auch die Besteuerung von Gewinnen von Schifffahrtsunternehmen im internationalen Betrieb durch das Protokoll geregelt und dadurch eine Doppelbesteuerung vermieden. Schifffahrtsunternehmen im internationalen Betrieb werden künftig ihren Gewinn ausschliesslich im Staat ihrer Ansässigkeit versteuern müssen.

Weitere Informationen zum DBA zwischen der Schweiz und Indien