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Artikel mit Schlagwort Katar

DBA Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich sowie USA

06.04.2011
Der Bundesrat hat heute seine Botschaft zur Ergänzung der am 18. Juni 2010 von der Schweizerischen Bundesversammlung genehmigten Doppelbesteuerungsabkommen verabschiedet. Es geht dabei um die Genehmigung von National- und Ständerat zur Senkung der Anforderungen an Amtshilfegesuche (vgl. für Details die [intlink id="anforderungen-an-amtshilfegesuche-sollen-gesenkt-werden" type="post"]Newsmeldung vom 15. Februar 2011[/intlink]).

Auslegungsklausel für DBA Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich

Die am 18. Juni 2010 von National- und Ständerat genehmigten DBA mit Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Katar, Luxemburg, Mexiko, Norwegen und Österreich sollen mit einer Auslegungsklausel ergänzt werden, wie diese in den seither abgeschlossenen DBA bereits enthalten ist (wir haben in diversen Newsmeldungen darauf hingewiesen). Diese Klausel besagt, dass die Anforderungen an ein Amtshilfegesuch einen wirksamen Informationsaustausch nicht behindern dürfen. Da diese Interpretation der Auslegungsklausel bei der Genehmigung durch das Parlament am 18. Juni 2010 nicht vorlag, muss sie durch National- und Ständerat genehmigt werden, damit sie rechtsstaatlich abgestützt ist und in möglichen Beschwerdeverfahren vor Gericht als vom Gesetzgeber genehmigt betrachtet wird.

Neun Bundesbeschlüsse zur Genehmigung

Vom Bundesrat vorgesehen ist nun in neun separaten Bundesbeschlüssen eine Ermächtigung des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD) durch das Parlament, die Auslegungsklausel mit diesen neun Staaten in geeigneter Form bilateral zu vereinbaren.

Zusätzlich Bundesbeschluss über Interpretation der Klausel im DBA USA

Zu jedem dieser Abkommen legt der Bundesrat dann dem Parlament einen ergänzenden Bundesbeschluss über die Auslegungsklausel und deren Interpretation vor. Einen ergänzenden Bundesbeschluss gibt es auch zum Abkommen mit den USA, das vom Parlament ebenfalls am 18. Juni 2010 genehmigt wurde. In diesem Abkommen ist die Auslegungsklausel bereits enthalten, weshalb das Parlament nur noch über die Interpretation entscheiden soll.

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