Am 1. Januar 2011 ist das Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID-Gesetz) in Kraft getreten. Jedem Unternehmen in der Schweiz wird damit eine
einheitliche Identifikationsnummer (UID-Nummer) zugeteilt. Die neue UID-Nummer wird die heute in der öffentlichen Verwaltung existierenden Identifikationsnummern für Unternehmen, wie zum Beispiel die Handelsregisternummer, die Mehrwertsteuernummer oder die Steuernummer bei der Kantonalen Steuerverwaltung ablösen.
Von der UID-Nummer betroffene Unternehmen
Der Begriff des Unternehmens im UID-Gesetz ist sehr weit gefasst. So erhalten u.a. folgende sogenannten UID-Einheiten eine UID-Nummer:
- Alle im Handelsregister eingetragenen Rechtsträger;
- Alle weiteren MWST-pflichtigen Personen;
- Alle natürlichen Personen, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben oder einen freien Beruf ausüben;
- Ausländische juristische Personen mit einer Geschäftsniederlassung in der Schweiz.
Zuteilung der UID-Nummer
Die UID-Nummer wird vom Bundesamt für Statistik allen steuerpflichtigen und bisher nicht steuerpflichtigen Unternehmen im Verlaufe des 1. Semesters 2011 bekannt gegeben.
Aufbau und Verwendung der UID-Nummer
Die UID-Nummer hat das Format «CHE-123.456.789». Für die Zwecke der Mehrwertsteuer wird die Abkürzung «MWST» angefügt: «CHE-123.456.789 MWST». Die Nummer wird zufällig generiert und enthält keinen Hinweis auf Ihre Unternehmung.Unternehmen mit im Handelsregister eingetragenen Zweigniederlassungen, welche eine eigene UID-Nummer haben, verwenden die UID-Nummer des Hauptsitzes als ihre MWST-Nummer. Bei einfachen Gesellschaften wird sowohl der Gemeinschaft wie auch den Gesellschaftern eine UID-Nummer zugewiesen. Für die Zwecke der MWST können alle UID-Nummern als MWST-Nummern in Frage kommen.
UID - Einführungsfristen bei der MWST
Die Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, wird die
alte MWST-Nummer bis Ende 2013 akzeptieren. Sie heisst neu «Referenznummer».Von Mitte 2011 bis Ende 2013 hat jedes Unternehmen zwei MWST-Nummern, welche beide auch verwendet werden können (z.B. «CHE-123.456.789 MWST» und «MWST 799 000»).
UID - Register
Neben der Einführung der UID-Nummer wird auch ein eigenständiges und teilweise öffentlich zugängliches UID-Register aufgebaut, das bei der Zuweisung, Verwaltung, Verwendung und Abfrage der UID von grosser Bedeutung ist (
https://www.uid.admin.ch).
Empfehlung
Aufgrund der durch die Einführung der UID-Nummer in den Unternehmen erforderlichen Anpassungen, wie z.B. Informatik, Rechnungen oder andere Dokumente, empfehlen wir, frühzeitig mit der Planung zu beginnen und die Umstellung freiwillig auf den Beginn eines Kalender- oder Geschäftsjahres vor dem 1. Januar 2014 zu legen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Quelle: GHR TaxPage März 2011. Die GHR TaxPage beinhaltet keine Rechts- oder Steuerberatung. Publikation mit freundlicher Genehmigung der GHR Rechtsanwälte AG, Bern Muri und Zürich, www.ghr.ch