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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort MWST-Reform

MWST-Info 08 - Privatanteile

26.11.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 08 - Privatanteile veröffentlicht. Diese neue, von vielen wahrscheinlich sehnlichst erwartete Broschüre gibt Auskunft über den Umfang und die Art der Besteuerung von Privatanteilen, die Bemessungsgrundlage bei Automaten- und Kantinenverpflegung sowie die Abgabe von Geschenken an Dritte.Wie dies zu erwarten war, wird hinsichtlich der meisten Sachverhalte auf den Lohnausweis sowie auf die entsprechenden, die direkten Steuern betreffenden Merkblätter N1/2007,  N2/2007 sowie NL1/2007 abgestellt.Direkt zur neuen MWST-Info 08 - Privatanteile

MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

18.11.2010
Die ESTV hat heute die neue Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung veröffentlicht. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält im Gegensatz zur früheren Branchenbroschüre nur noch branchenspezifische, Forschung und Entwicklung betreffende Schwerpunkte. Insbesondere äussert sich die Broschüre nicht mehr ausführlich über Fragen wie Steuerpflicht, Entgelt oder Vorsteuerabzug.

Kerninhalt der MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

  • Begriffe der Forschung, Entwicklung sowie der Analyse
  • Steuerliche Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen
  • Steuerliche Behandlung von Analyseleistungen
  • Forschung und Entwicklung im Leistungsverhältnis (Fragen wie Verwertungsrechte, Exklusivrechte, Auftragsforschung und Auftragsentwicklung, Beitragsverhältnisse etc.)
  • Bildungskooperationen und Forschungskooperationen
  • Ausländische Institutionen

Praktische Übersichten zu MWST in Forschung und Entwicklung

Die neue Broschüre zu Forschung und Entwicklung beinhaltet in ihrem Anhang einige praktische Schemata und Grafiken zur besseren Übersicht.Direkt zur MWST Branchen-Info 25 Forschung und Entwicklung

MWST Branchen-Info 21 - Gesundheitswesen

10.11.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 21 Gesundheitswesen publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Name schon sagt, Informationen über spezifische MWST-Sachverhalte, Steuerbare Leistungen und ausgenommene Leistungen in der Gesundheits-Branche, also für
  • Ärzte,
  • Apotheker,
  • Zahnprothetiker,
  • Psychotherapeuten,
  • Chiropraktoren,
  • Physiotherapeuten,
  • Ergotherapeuten,
  • Naturärzte, Heilpraktiker und Naturheilpraktiker
  • Hebammen
  • Pflegepersonal
  • Medizinische Masseure
  • Logopäden
  • Ernährungsberater
  • Podologen
  • Dentalhygieniker
  • sonstige Berufskategorien in der Gesundheitsbranche
sowie für Organisationen wie:
  • Spitex
  • Altersheime, Pflegeheime, Wohnheime
  • Zentren für ärztliche Heilbehandlungen
  • Spitäler
  • Diagnostikzentren (Röntgeninstitute oder Labors)
Daneben werden verschiedene Leistungen näher thematisiert wie:
  • Dienstleistungen von Praxisgemeinschaften,
  • Lieferung von Blut und Organen
  • Krankentransporte
  • Abgabe von Prothesen
  • Erstellung von Gutachten
  • Abgabe von Arzneimitteln / Medikamenten
Direkt zur Branchen-Info 21 Gesundheitswesen

MWST-Info 04 - Steuerobjekt

01.11.2010
Die ESTV hat heute die zentrale MWST-Info 04 - Steuerobjekt veröffentlicht. Diese Broschüre beinhaltet, wie der Titel schon sagt, grundsätzliche Informationen dazu, welche Lieferungen und Dienstleistungen («Leistungen») der Inlandsteuer unterliegen.Keine Ausführungen enthält diese Info zur Steuer auf dem Bezug von Leistungen von Unternehmen mit Sitz im Ausland durch Empfänger im Inland (Bezugsteuer) sowie zur Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen (Einfuhrsteuer). Im Zusammenhang mit diesen Sachverhalten liegen die Informationen bereits vor ([intlink id="mwst-2010-bezugssteuer-und-abrechnung" type="post"]Broschüre zur Bezugssteuer[/intlink] sowie Broschüren der EZV, insbesondere Broschüre 52.01 Steuer auf der Einfuhr von Gegenständen [Einfuhrsteuer] ).Direkt zur MWST-Info 04 - Steuerobjekt

MWST Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

15.10.2010
Lange hat es gedauert, nun aber geht es plötzlich Schlag auf Schlag. Schon wieder hat die ESTV heute eine überarbeitete Branchenbroschüre zum neuen MWSTG 2010 veröffentlicht. Es handelt sich um die Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen, die natürlich vornehmlich für die Energiewirtschaft von Interesse ist.Direkt zur Branchen-Info 07 Elektrizität und Erdgas in Leitungen

MWST Branchen-Info 06 Detailhandel

14.10.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 06 Detailhandel publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält im Gegensatz zur früheren Branchenbroschüre Detailhandel nur noch branchenspezifische Schwerpunkte des Detailhandels. Insbesondere äussert sich die Broschüre nicht mehr ausführlich über Fragen wie Steuerpflicht, Entgelt oder Vorsteuerabzug.

Inhalt der MWST Branchen-Info 06 Detailhandel

Die neue Branchen-Info enthält insbesondere praxisrelevante Informationen zu:
  • In Rechnung gestellte Unkosten und Nebenleistungen
  • Eintauschgeschäfte / Verrechnungen
  • Pfandgelder auf Gebinden
  • Vermieten von beweglichen Gegenständen
  • Pflichtlager
  • Zahlung mit Kreditkarten, Wechseln, Checks oder Anweisungen (einschliesslich REKA-Checks, Traveller-Checks usw.)
  • Zahlung durch Entgegennahme von WIR-Geld
  • Zahlung mit Kundenkarten
  • Entgelte in ausländischer Währung
  • Mahngebühren
  • Provisionen; Stellvertretung
  • Prepaid-Karten, Kehrichtgebührenmarken, Abonnemente, Billette, Lottoscheine usw.
  • Versicherungsprovisionen und Versicherungsprämien
  • Gutscheine, aufladbare Karten und Schlüssel
  • Verkaufsförderungsinstrumente (Aktionen, Bons, Marken, Promotionsprogramme usw.)
  • Weitere Promotionen / Kundenbindungsprogramme und Treueprämien
  • Steuersätzen
  • Kassensystemen (Scanner-Kassen, Registrierkassen)
  • etc.
Direkt zur Branchen-Info 06 Detailhandel

MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen

10.09.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen veröffentlicht. Die neue Broschüre gibt Auskunft darüber, ob für bereits bezogene Gegenstände oder Dienstleistungen, die später für einen anderen als den ursprünglichen Zweck verwendet werden, Korrekturen vorgenommen werden müssen. Die Broschüre enthält zudem praxisorientierte Berechnungsbeispiele.

In diesen Fällen liegt eine MWST-relevante Nutzungsänderung vor

Eine Nutzungsänderung liegt dann vor, wenn Gegenstände und/oder Dienstleistungen neu
  • im Rahmen der zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit (in diesem Fall ist eine so genannte Einlageentsteuerung vorzunehmen),
  • für eine unternehmerische, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Tätigkeit (für die Erzielung von ausgenommenen Leistungen; in diesem Fall liegt ein Eigenverbrauchstatbestand vor) oder
  • ausserhalb der unternehmerischen Tätigkeit  (auch in diesem Fall ist Eigenverbrauch gegeben)
verwendet werden.Auch thematisiert wird in der Broschüre die Problematik der vorübergehenden Verwendung.Die MWST-Info 10 -Nutzungsänderungen ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur MWST-Info 10 - Nutzungsänderungen

MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

27.08.2010
Die ESTV hat heute die MWST Branchenbroschüre 26 Betreibungs- und Konkursämter publiziert. Die neue Broschüre, die rückwirkend ab 1.1.2010 anwendbar ist, enthält, wie der Titel schon sagt, praxisrelevante Informationen über die steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Zwangsvollstreckung.

Inhalt der MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

Die neue Branchen-Info enthält insbesondere praxisrelevante Informationen zu:
  • Grundsätzlichem zur Spezial- und Generalexekution
  • Pfändungsverfahren und Pfandverwertungsverfahren
  • Konkurs- und Nachlassverfahren
    • Steuerperiode
    • Steuerpflicht
    • Vor der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung entstandenen MWST-Forderungen
    • Nach der Konkurseröffnung beziehungsweise der Gewährung der Nachlassstundung anfallenden MWST-Forderungen
    • Was ist abzurechnen?
Direkt zur MWST Branchen-Info 26 Betreibungs- und Konkursämter

MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung

27.08.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung veröffentlicht. Diese in der Praxis ganz zentrale MWST-Info gibt Auskunft darüber, welche Lieferungen und Dienstleistungen aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht an welchem Ort erbracht werden.

Bedeutung Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für die MWST

Der Leistungsort hat im internationalen Verhältnis eine grosse Bedeutung, denn befindet sich der Ort der Lieferung oder der Ort der Dienstleistung im Inland, unterliegt die Leistung der Inlandsteuer oder Bezugsteuer. Liegt der Ort im Ausland, unterliegt die Leistung nicht einer dieser Steuerarten.

Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für verschiedene Leistungsarten

Die neue Broschüre MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung gibt insbesondere Auskunft über die folgenden Leistungsorte:

Ort der Lieferung nach MWSTG

  • Empfängerort
  • Ort, wo sich der Gegenstand bei der Übernahme befindet
  • Ort, wo die Beförderung oder der Versand beginnt
  • Ort der Lieferung bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung
  • Ort der Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstandes ab Lager im Inland
  • Ort der Lieferung bei werkvertraglichen Lieferungen (Bearbeitungen von Gegenständen)
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Kommissionsverkäufen
  • Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Auslieferungs- und Konsignationslagern
  • Ort der Lieferung bei Veredelungsverkehr
  • Ort der Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften

Ort der Dienstleistung nach MWSTG

  • Empfängerort
  • Erbringerort
  • Tätigkeitsort
  • Ort der zurückgelegten Strecke
  • Ort der gelegenen Sache
  • Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe
Die MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.Direkt zur MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung

MWST-Info 18 - Vergütungsverfahren

09.08.2010
Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 18 – Vergütungsverfahren publiziert. Die MWST-Info erläutert, wie Leistungsempfänger mit Wohnsitz, Geschäftssitz oder Betriebsstätte im Ausland, welche in der Schweiz Auslagen für unternehmerische Tätigkeiten verzeichnen, die bezahlte Vorsteuer rückvergütet bekommen. Die Möglichkeit der Rückvergütung besteht unter gewissen Voraussetzungen auch für die entrichtete Einfuhrsteuer.

Inhalt der MWST-Info 18 Vergütungsverfahren im Überblick

Die MWST-Info 18 – Vergütungsverfahren enthält insbesondere Informationen zu:
  • Voraussetzungen materieller Art
  • Umfang und Einschränkung der Steuervergütung
  • Vergütungsperiode, Fristen sowie Vorauszahlungen und Akontozahlungen
  • Formelle Voraussetzungen und Verfahren der Vergütung
  • Vergütungszins
Darüber hinaus enthält die MWST-Info ein praktisches Schema zur Prüfung des Rückforderungsanspruches.

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