Die ESTV hat heute die neue MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung veröffentlicht. Diese in der Praxis ganz zentrale MWST-Info gibt Auskunft darüber, welche Lieferungen und Dienstleistungen aus mehrwertsteuerrechtlicher Sicht an welchem Ort erbracht werden.
Bedeutung Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für die MWST
Der Leistungsort hat im internationalen Verhältnis eine grosse Bedeutung, denn befindet sich der Ort der Lieferung oder der Ort der Dienstleistung im Inland, unterliegt die Leistung der Inlandsteuer oder Bezugsteuer. Liegt der Ort im Ausland, unterliegt die Leistung nicht einer dieser Steuerarten.
Ort der Lieferung / Ort der Dienstleistung für verschiedene Leistungsarten
Die neue Broschüre MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung gibt insbesondere Auskunft über die folgenden Leistungsorte:
Ort der Lieferung nach MWSTG
- Empfängerort
- Ort, wo sich der Gegenstand bei der Übernahme befindet
- Ort, wo die Beförderung oder der Versand beginnt
- Ort der Lieferung bei Vorliegen einer Unterstellungserklärung
- Ort der Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstandes ab Lager im Inland
- Ort der Lieferung bei werkvertraglichen Lieferungen (Bearbeitungen von Gegenständen)
- Ort der Lieferung bei Lieferungen mit mehreren beteiligten Lieferanten
- Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Kommissionsverkäufen
- Ort der Lieferung bei Lieferungen im Zusammenhang mit Auslieferungs- und Konsignationslagern
- Ort der Lieferung bei Veredelungsverkehr
- Ort der Lieferung bei Vermietungs- und Leasinggeschäften
Ort der Dienstleistung nach MWSTG
- Empfängerort
- Erbringerort
- Tätigkeitsort
- Ort der zurückgelegten Strecke
- Ort der gelegenen Sache
- Ort der Entwicklungszusammenarbeit / humanitären Hilfe
Die MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung ist gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010.
Direkt zur MWST-Info 06 - Ort der Leistungserbringung