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Artikel mit Schlagwort Saldosteuersatz

MWST-Praxisänderungen vom 23.6.2015

23.06.2015
Die ESTV hat am 23.06.2015 materielle Änderungen im Bereich der Mehrwertsteuer publiziert. Diese betreffen insbesondere die folgenden Branchen:
  • Transportwesen (Änderungen zollrechtlicher Art)
  • Sport
  • Kultur
  • Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
Diese Branchen sollten sich die Änderungen in ihrem Bereich kurz ansehen.Weitere Änderungen betreffen die Saldosteuersätze.

Die MWST-Änderungen vom 23.06.2015 im Überblick

Ziffertitel
Geändert
Stand ab
Stand bis
09 Transportwesen
23.06.2015
01.07.2015
06 Ort der Leistungserbringung
23.06.2015
01.07.2015
24 Sport
23.06.2015
01.07.2015
24 Sport
23.06.2015
01.07.2015
23 Kultur
23.06.2015
01.01.2015
30.06.2015
23 Kultur
23.06.2015
01.07.2015
22 Hilfsorganisationen, sozialtätige und karitative Einrichtungen
23.06.2015
01.07.2015
04 Steuerobjekt
23.06.2015
01.07.2015
04 Steuerobjekt
23.06.2015
01.07.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.01.2015
31.05.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
12 Saldosteuersätze
23.06.2015
01.06.2015
 

MWST - Bestimmungen über Saldosteuersätze ändern

28.11.2014
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat die Verordnung der ESTV über die Höhe der Saldosteuersätze nach Branchen und Tätigkeiten angepasst, die bei der Mehrwertsteuer zur Anwendung gelangen. Mit den Anpassungen sollen Abgrenzungsschwierigkeiten behoben werden, die bei der Zuteilung der Branchen und Tätigkeiten zu den einzelnen Saldosteuersätzen aufgetreten sind.

Ziel: Klarere Abgrenzung der Branchen

Seit der letzten Änderung der Verordnung im Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass einige Abgrenzungen zwischen Branchen und Tätigkeiten unklar sind. Mit den Änderungen erhalten einzelne Tätigkeiten im Anhang zur Verordnung einen anderen Saldosteuersatz. Einige Tätigkeiten werden neu eingefügt und andere klarer definiert. Vom 15. Juli bis 5. September 2014 führte die ESTV bei den betroffenen Branchenverbänden eine Konsultation durch. Die Änderung der Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Weitere Informationen zum Thema

MWST-Info 12 – Saldosteuersätze und MWST-Info 13 – Pauschalsteuersätze

17.12.2010
Die ESTV hat gestern Abend die von vielen sicher sehnlichst erwarteten MWST-Infos zu den Saldosteuersätzen und Pauschalsteuersätzen veröffentlicht. Diese Broschüren enthalten die entsprechenden Steuersatz-Anpassungen, die von den mit Saldosteuersatz oder Pauschalsteuersatz abrechnenden Unternehmen auf den 1.1.2011 hin zu gewärtigen haben. Der 1.1.2011 ist auch das Datum, ab welchem diese neuen Broschüren Gültigkeit haben.Im Rahmen der neuen Broschüren hat die ESTV die Branchen-Liste mit neuen Branchen und Tätigkeiten ergänzt, die bisher nicht aufgeführt worden waren. Zudem wurden einige Branchen und Tätigkeiten einem anderen Saldosteuersatz zugeteilt.  Den nach Saldosteuersatz abrechnenden Unternehmen ist darum zu empfehlen, Ihre Saldosteuersätze in den Anhängen I und II der neuen MWST-Info 12 zu den Saldosteuersätzen kurz zu kontrollieren.Direkt zur MWST-Info 12 - SaldosteuersätzeDirekt zur MWST-Info 13 - Pauschalsteuersätze

MWST-Erhöhung 2011 – Was Sie bereits heute beachten müssen

18.03.2010
Die auf sieben Jahre befristete MWST-Erhöhung 2011, also die Anhebung der Mehrwertsteuersätze, tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Der Übergang von den bisherigen zu den neuen Steuersätzen wird bei dieses mal anders geregelt als bei früheren Steuersatzerhöhungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und zeigt auf, wieso gewisse Unternehmen und Leistungen bereits heute betroffen sind und was im Einzelfall zu tun ist, um nicht eine nicht rückforderbare Mehrbelastung zu riskieren.
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Diesen Mehrwertsteuersatz müssen Sie anwenden

Die Steuersätze ändern per 1.1.2011 wie folgt:

Reguläre Steuersätze nach der MWST-Erhöhung 2011

SteuersatzBis 31.12.2010 anzuwendender SatzAb 1.1.2011 anzuwendender Satz
Normalsatz7.6%8%
Sondersatz für Beherbergungsleistungen3.6%3.8%
Reduzierter Satz2.4%2.5%

Saldo- und Pauschalsteuersätze nach der MWST-Erhöhung 2011

Bis 31.12.2010 anzuwendender SatzAb 1.1.2011 anzuwendender Satz
6.4%6.7%
5.8%6.1%
5.0%5.2%
4.2%4.4%
3.5%3.7%
2.8%2.9%
2.0%2.1%
1.2%1.3%
0.6%keine Erhöhung
0.1%keine Erhöhung
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung.
AchtungWeder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung ist für den Steuersatz relevant.

MWST-Erhöhung 2011 - So müssen Sie bei Teilzahlungen, Vorauszahlungen, Abonnementen usw. fakturieren

Falls Ihr Unternehmen eine Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbringt, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar. Sie müssen also für Leistungen, die Ihr Unternehmen ab dem 1. Januar 2011 erbringen wird, die neuen Steuersätze fakturieren.
AchtungSoweit Sie Leistungen, die in den beiden betroffenen Jahren 2010 und 2011 erbracht werden, nicht auseinanderhalten, ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar.

MWST-Erhöhung 2011 - Rechnungsstellung bei Vorauszahlungen

Wissen Sie bei der Rechnungsstellung für eine Vorauszahlung schon, dass die Lieferung oder Dienstleistung ganz oder teilweise nach dem 31. Dezember 2010 erbracht wird, dann müssen Sie den auf die Zeit ab dem 1. Januar 2011 entfallende Teil der Leistung gesondert und zum neuen Satz aufführen. Selbstverständlich können Sie auch zwei verschiedene Rechnungen ausstellen.

MWST-Erhöhung 2011 - Rechnungsstellung bei periodischen Leistungen und Abonnenten

Auch Abonnemente für Zeitungen, Zeitschriften und Beförderungsleistungen (z.B. Halbtax-, Generalabonnemente, Ski-Saisonabonnemente), ferner Service- und Wartungsverträge für Lifte, Haushaltmaschinen, Computersysteme und Ähnliches sind in der Regel im Voraus zu bezahlen. Falls Ihr Unternehmen solche Leistungen anbietet, werden Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Fall betroffen sein, dass solche Abonnemente sich über den Jahreswechsel hin erstrecken.Ist dies der Fall, sollten Sie bei der Rechnungsstellung ab sofort eine Aufteilung des Entgelts «pro rata temporis» auf den alten und den neuen Steuersatz vornehmen.
BeispielDen Umsatz aus einem vom 1. September 2010 bis zum 30. August 2011 laufenden Zeitungsabonnement müssten Sie also zu einem Drittel zum Satz von 2,4% und zu zwei Dritteln zum Satz von 2,5% versteuern.
AchtungEine Gesamtverrechnung mit dem alten Mehrwertsteuersatz über das Jahresende führt zu einer höheren nicht rückforderbaren Mehrwertsteuerbelastung.

Quelle: Business Dossier «Neues Mehrwertsteuergesetz – So umschiffen Sie die Klippen der Revision, erschienen im März 2010 bei WEKA Business Media AG.

MWST 2010 - Saldosteuersatz

03.02.2010
Mit der Anwendung der Saldosteuersätze/Pauschalsteuersätze werden administrative Arbeiten hinsichtlich Buchhaltung und Steuerabrechnung wesentlich vereinfacht, weil die an die Steuer auf dem Umsatz anrechenbare Vorsteuer nicht ermittelt werden muss.Bei den Saldosteuersätzen/Pauschalsteuersätzen handelt es sich nicht um die Steuersätze, wie sie in den Fakturen an die Kundinnen und Kunden anzugeben sind, sondern lediglich um ein Hilfsmittel, das die Abrechnung der Steuer erleichtern soll.Die Saldosteuersätze/Pauschalsteuersätze sind bei der Steuerberechnung im Sinne von Multiplikatoren anzuwenden. In der Steuerabrechnung muss der steuerbare Totalumsatz einschliesslich Steuer deklariert und mit dem bewilligten Saldosteuersatz/Pauschalsteuersatz multipliziert werden.Mit Saldosteuersätzen halbjährlich abrechnen können diejenigen steuerpflichtigen Personen, welche beide nachfolgenden Bedingungen kumulativ erfüllen und deren entsprechendes Gesuch von der ESTV bewilligt wurde:
  • Der steuerbare Jahresumsatz (inkl. Steuer) darf nicht mehr als 5 Millionen Franken betragen.
  • Die geschuldete Steuer darf nicht mehr als 100 000 Franken pro Jahr betragen. Sie wird durch Multiplikation des gesamten steuerbaren Umsatzes mit dem für die betreffende Branche geltenden Saldosteuersatz ermittelt.
Die ESTV hat zum Thema heute die neue MWST-Info Nr. 12 Saldosteuersätze veröffentlicht, die Sie unter dem untenstehenden Link herunterladen können.Zur MWST-Info 12 Saldosteuersätze

MWST - Befristete Erhöhung ab 2011 angenommen

28.09.2009
Die Schweiz hebt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) die Mehrwertsteuer leicht an. Volk und Stände befürworteten am Sonntag die IV- Zusatzfinanzierung, mit der die Schuldenspirale der IV gestoppt werden soll.

MWST-Erhöhung fast am Ständemehr gescheitert

Während das Ja der Stimmberechtigten mit 54,4 Prozent solide ausfiel, erreichte die Verfassungsänderung das Ständemehr nur ganz knapp. Lange Zeit blieb offen, ob die Vorlage diese Hürde nehmen würde. Erst als mit der Waadt 24 der 26 Kantone ausgezählt waren, stand fest, dass das Ständemehr erreicht wurde. Damit wird der Normalsatz der Mehrwertssteuer ab Anfang 2011 für sieben Jahre um 0,4 Prozent auf 8 Prozent angehoben.[werbung_dossier]Jährlich sollen so der IV 1,1 Milliarden Franken zufliessen. Damit wollen Bundesrat und Parlament verhindern, dass der Schuldenberg der IV von 13 Milliarden Franken weiter ansteigt. Die Zeit bis 2017 will die Regierung nutzen, die Versicherung mit einer reinen Sparvorlage wieder auf finanziell gesunde Füsse zu stellen.Dank der Zustimmung soll nun auch die Aushöhlung der AHV gestoppt werden. Bislang war die IV mit der AHV verbunden. Der AHV-Fonds musste die IV-Defizite tragen. Dieses Band wird nun gekappt. Die IV erhölt einen mit 5 Milliarden dotierten autonomen Finanzierungs-Fonds.