Steuerseminare MWST-Seminare MWST-Rechner Eidg. Steuerverwaltung EStV

www.steuerinformationen.ch

Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort IV

Kreisschreiben Nr. 41 zur Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)

18.09.2014
Die ESTV hat ein neues Kreisschreiben Nr. 41 zur Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) veröffentlicht. Das neue Kreisschreiben ist sicher von eminenter Bedeutung für alle in der Beratungs- und Lebens- sowie Sozialversicherungsbranche tätigen Fachleute.Das neue Kreisschreiben ersetzt das bisher gültige Kreisschreiben Nr. 22 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) vom 4. Mai 1995.Im neuen KS 41 werden – wie bis anhin im KS 22 – steuerliche Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1993 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, [FZG]; SR 831.42) und der entsprechenden Ausführungsverordnung (Verordnung vom 3. Oktober 1994 über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [Freizügigkeitsverordnung FZV; SR 831.425]) erläutert. 

Weitere Informationen zum Kreisschreiben 40 zur Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV)

 

MWST - Befristete Erhöhung ab 2011 angenommen

28.09.2009
Die Schweiz hebt zugunsten der Invalidenversicherung (IV) die Mehrwertsteuer leicht an. Volk und Stände befürworteten am Sonntag die IV- Zusatzfinanzierung, mit der die Schuldenspirale der IV gestoppt werden soll.

MWST-Erhöhung fast am Ständemehr gescheitert

Während das Ja der Stimmberechtigten mit 54,4 Prozent solide ausfiel, erreichte die Verfassungsänderung das Ständemehr nur ganz knapp. Lange Zeit blieb offen, ob die Vorlage diese Hürde nehmen würde. Erst als mit der Waadt 24 der 26 Kantone ausgezählt waren, stand fest, dass das Ständemehr erreicht wurde. Damit wird der Normalsatz der Mehrwertssteuer ab Anfang 2011 für sieben Jahre um 0,4 Prozent auf 8 Prozent angehoben.[werbung_dossier]Jährlich sollen so der IV 1,1 Milliarden Franken zufliessen. Damit wollen Bundesrat und Parlament verhindern, dass der Schuldenberg der IV von 13 Milliarden Franken weiter ansteigt. Die Zeit bis 2017 will die Regierung nutzen, die Versicherung mit einer reinen Sparvorlage wieder auf finanziell gesunde Füsse zu stellen.Dank der Zustimmung soll nun auch die Aushöhlung der AHV gestoppt werden. Bislang war die IV mit der AHV verbunden. Der AHV-Fonds musste die IV-Defizite tragen. Dieses Band wird nun gekappt. Die IV erhölt einen mit 5 Milliarden dotierten autonomen Finanzierungs-Fonds.