Die auf sieben Jahre befristete MWST-Erhöhung 2011, also die Anhebung der Mehrwertsteuersätze, tritt per 1. Januar 2011 in Kraft. Der Übergang von den bisherigen zu den neuen Steuersätzen wird bei dieses mal anders geregelt als bei früheren Steuersatzerhöhungen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick und zeigt auf, wieso gewisse Unternehmen und Leistungen bereits heute betroffen sind und was im Einzelfall zu tun ist, um nicht eine nicht rückforderbare Mehrbelastung zu riskieren.
Steuersatz | Bis 31.12.2010 anzuwendender Satz | Ab 1.1.2011 anzuwendender Satz |
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Normalsatz | 7.6% | 8% |
Sondersatz für Beherbergungsleistungen | 3.6% | 3.8% |
Reduzierter Satz | 2.4% | 2.5% |
Saldo- und Pauschalsteuersätze nach der MWST-Erhöhung 2011
Bis 31.12.2010 anzuwendender Satz | Ab 1.1.2011 anzuwendender Satz |
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6.4% | 6.7% |
5.8% | 6.1% |
5.0% | 5.2% |
4.2% | 4.4% |
3.5% | 3.7% |
2.8% | 2.9% |
2.0% | 2.1% |
1.2% | 1.3% |
0.6% | keine Erhöhung |
0.1% | keine Erhöhung |
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der
Zeitpunkt der Leistungserbringung.
AchtungWeder das Datum der Rechnungsstellung noch das Datum der Zahlung ist für den Steuersatz relevant. |
MWST-Erhöhung 2011 - So müssen Sie bei Teilzahlungen, Vorauszahlungen, Abonnementen usw. fakturieren
Falls Ihr Unternehmen eine Leistung teilweise vor und teilweise nach der Steuersatzerhöhung erbringt, so ist der auf die Zeit nach dem 31. Dezember 2010 entfallende Teil der Leistung zu den neuen Sätzen steuerbar. Sie müssen also für Leistungen, die Ihr Unternehmen ab dem 1. Januar 2011 erbringen wird, die neuen Steuersätze fakturieren.
AchtungSoweit Sie Leistungen, die in den beiden betroffenen Jahren 2010 und 2011 erbracht werden, nicht auseinanderhalten, ist die Gesamtleistung zum neuen Satz steuerbar. |
MWST-Erhöhung 2011 - Rechnungsstellung bei Vorauszahlungen
Wissen Sie bei der Rechnungsstellung für eine Vorauszahlung schon, dass die Lieferung oder Dienstleistung ganz oder teilweise nach dem 31. Dezember 2010 erbracht wird, dann müssen Sie den auf die Zeit ab dem 1. Januar 2011 entfallende Teil der Leistung gesondert und zum neuen Satz aufführen. Selbstverständlich können Sie auch zwei verschiedene Rechnungen ausstellen.
MWST-Erhöhung 2011 - Rechnungsstellung bei periodischen Leistungen und Abonnenten
Auch Abonnemente für Zeitungen, Zeitschriften und Beförderungsleistungen (z.B. Halbtax-, Generalabonnemente, Ski-Saisonabonnemente), ferner Service- und Wartungsverträge für Lifte, Haushaltmaschinen, Computersysteme und Ähnliches sind in der Regel im Voraus zu bezahlen. Falls Ihr Unternehmen solche Leistungen anbietet, werden Sie mit grosser Wahrscheinlichkeit vom Fall betroffen sein, dass solche Abonnemente sich über den Jahreswechsel hin erstrecken.Ist dies der Fall, sollten Sie bei der Rechnungsstellung
ab sofort eine Aufteilung des Entgelts «pro rata temporis» auf den alten und den neuen Steuersatz vornehmen.
BeispielDen Umsatz aus einem vom 1. September 2010 bis zum 30. August 2011 laufenden Zeitungsabonnement müssten Sie also zu einem Drittel zum Satz von 2,4% und zu zwei Dritteln zum Satz von 2,5% versteuern. |
AchtungEine Gesamtverrechnung mit dem alten Mehrwertsteuersatz über das Jahresende führt zu einer höheren nicht rückforderbaren Mehrwertsteuerbelastung. |
Quelle: Business Dossier «Neues Mehrwertsteuergesetz – So umschiffen Sie die Klippen der Revision, erschienen im März 2010 bei WEKA Business Media AG.