Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer - Referendum zustandegekommen
02.03.2018
Das von SP und AL ergriffene Referendum gegen den Beschluss des Kantonsrates betreffend Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) ist zustande gekommen, wie die Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich. Die für das Volksreferendum erforderliche Anzahl Unterschriften von mindestens 3000 Stimmberechtigten wurde innert Frist eingereicht.Die - wohl nicht ganz von der Hand zu weisenden - Kritikpunkte der Referenten sind insbesondere:
Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich vom 2.3.2018; Medienmitteilungen von AL und SP des Kantons Zürich
- Die Revision vermenge in unzulässiger Weise Objektsteuern (Grundstückgewinnsteuer) und Subjektsteuern (Einkommens- und Unternehmenssteuer).
- Der vorgesehene Abzug sei unfair. Profitieren würden einseitig Immobilienfirmen, Banken und Versicherungen.
- Der Abzug eröffne potenziell Steuerschlupflöcher.
- Auf Immobilienverkäufen müssen die Grundeigentümer heute bereits keine Mehrwertsteuer entrichten und auch die Handänderungssteuer sei im Kanton Zürich bereits abgeschafft worden. Für Steuergeschenke an die Immobilienbranche bestehe darum kein Anlass.
- Leidtragende wären die Gemeinden. Allein die Stadt Zürich hätte mit der neuen Regelung 2012 44 Millionen Franken eingebüsst, wenn die UBS bei ihren Liegenschaftsverkäufen ihre Geschäftsverluste hätte anrechnen können.
Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich vom 2.3.2018; Medienmitteilungen von AL und SP des Kantons Zürich