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Artikel mit Schlagwort Schwerverkehrsabgabe

LSVA-Erhöhung vor Bundesgericht: Bundesrat fällt Grundsatzentscheide

07.12.2009
Das EFD und das UVEK haben vor kurzem entschieden, das LSVA-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung nun Entscheide über das weitere Vorgehen gefällt. Falls das Bundesgericht die LSVA-Erhöhung bestätigt, soll auf einen Nachbezug der Abgabe verzichtet werden. Fällt das Urteil gegen den Bund aus, wird die zuviel bezahlte LSVA zurückerstattet.Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatten Mitte November entschieden, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die auf den 1. Januar 2008 wirksam gewordene LSVA-Tariferhöhung an das Bundesgericht weiter zu ziehen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die Abgabe ab sofort wieder nach dem alten Tarif zu erheben.</p><p>Je nach Ausgang dieses Verfahrens vor Bundesgericht stellen sich Grundsatzfragen, die der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung im Interesse der Rechtssicherheit und geordneter Verfahrensabläufe geklärt hat.Sollte das Bundesgericht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigen und sich gegen die LSVA-Erhöhung aussprechen, stellt sich die Frage, wer Anspruch auf Rückerstattung der bis dahin zuviel bezahlten LSVA hat. Streng juristisch betrachtet hätten nur diejenigen Fahrzeughalter Anspruch auf Rückerstattung, die fristgerecht eine Einsprache gegen die Tariferhöhung eingereicht haben. Dies würde allerdings nach Ansicht des Bundesrats das gesunde Rechtsempfinden stören und bei den Betroffenen im Inland das Image des Rechtsstaats Schweiz beeinträchtigen. Bei einer Niederlage vor Bundesgericht soll deshalb allen in- und ausländischen Fahrzeughaltern die zuviel bezahlte LSVA zurückerstattet werden. Bei Einsprechern erfolgt die Rückerstattung automatisch. Bei den übrigen Fahrzeughaltern auf Antrag.</p><p>Da die Oberzolldirektion für in- und ausländische Fahrzeuge derzeit nur noch den Tarif erhebt, der vor der LSVA-Erhöhung gültig war, stellte sich die Frage, ob bei einem Urteil zu Gunsten des Bundes die Abgabedifferenz nachbezogen werden soll. Jährlich stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) über zwei Millionen Abrechnungsbelege für ausländische Fahrzeuge aus - meist liegen die Beträge unter 100 Franken. Gemessen am Nachforderungsbetrag von maximal 5,50 bzw. 15 Franken bei einer Transitfahrt wäre der administrative Aufwand unverhältnismässig und von der EZV kaum zu bewältigen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, auf den Nachbezug bei ausländischen Fahrzeugen zu verzichten und aus Gründen der Gleichbehandlung bei inländischen Fahrzeugen gleich zu verfahren.</p><hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

Ungerechtfertigte Erhöhung der LSVA - Zollverwaltung reagiert auf Urteil des BVGer.

10.11.2009
Mit Entscheid vom 21. Oktober 2009 hat das Bundesverwaltungsgericht Beschwerden gegen die jüngste LSVA-Tariferhöhung gutgeheissen. Nun prüft das Eidg. Finanzdepartement (EFD) nun zusammen mit dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Urteilsbegründung und das weitere Vorgehen.Die Tariferhöhung bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) vom 1. Januar 2008 wurde von rund 5000 Fahrzeughaltern mittels Einsprache bestritten. Die Oberzolldirektion hat in drei Fällen die Einsprache abgewiesen und die übrigen Verfahren sistiert. Die abgewiesenen Einsprachen wurden in der Folge ans Bundesverwaltungsgericht weiter gezogen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden am 21. Oktober 2009 gutgeheissen.</p><p>EFD prüft nun zusammen mit dem UVEK die Urteilsbegründung. Die beiden Departemente werden auch abwägen, ob das Urteil ans Bundesgericht weiter gezogen werden soll. </p><p>Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, bereitet die Zollverwaltung die Umsetzung vor. Angesichts der grossen Menge der Einsprachen und der seit dem 1. Januar 2008 ausgestellten Rechnungen ist die allfällige Rückerstattung oder Gutschrift nur mit Unterstützung von EDV-Mitteln möglich.</p><h2>Reibungsloser Ablauf an der Grenze bleibt gewährleistet</h2><p>Als Sofortmassnahme und ohne Präjudiz für das weitere Vorgehen hat die Zollverwaltung in Absprache mit den beiden Departementen die Tarife für die ausländischen Fahrzeuge auf das Niveau von 2007 angepasst. Die Anpassung ist auf den 4. November erfolgt. Grund für diese Anpassung ist die Gewährleistung eines reibungslosen und protestfreien Ablaufs an der Grenze. Zudem kann so eine allfällige Beschwerdeflut seitens der ausländischen Fahrzeughalter verhindert werden.</p><p>Für inländische Fahrzeughalter wurde die Rechnungstellung vorläufig gestoppt. Der reguläre Rechnungslauf für den Monat September 2009 ist per Ende November 2009 vorgesehen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist bekannt, mit welchen Tarifen gerechnet wird.</p><p>EFD und UVEK werden über weitere Folgerungen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeitgerecht orientieren.</p>