Steuerausschöfpungsindex 2019 - Steuerbelastung in den Kantonen und Gemeinden leicht rückläufig
27.11.2018
In gut der Hälfte der Kantone ist die Steuerbelastung im Vergleich zum letzten Referenzjahr gesunken. Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden rund ein Viertel ihres Ressourcenpotenzials durch Steuern aus. An den kantonalen Unterschieden hat sich insgesamt wenig verändert. Das zeigt der von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnete Steuerausschöpfungsindex 2019. Er gibt an, in welchem Ausmass die Steuerpflichtigen durch Steuern der Kantone und Gemeinden im Durchschnitt belastet werden.Im Schweizer Durchschnitt schöpfen die Kantone und Gemeinden 24,9% ihres Ressourcenpotenzials durch Fiskalabgaben aus. Dieser Wert berechnet sich aus der Summe der kantonalen und kommunalen Fiskalabgaben, dividiert durch das gesamte Ressourcenpotenzial der Schweiz. Das Ressourcenpotenzial widerspiegelt das wirtschaftliche Potenzial der Steuerpflichtigen und damit die Wirtschaftskraft der Kantone. In 14 Kantonen nahm die Ausschöpfung ab, wenn auch der Rückgang in etlichen Kantonen im Vergleich zu früheren Jahren gering war. Am stärksten ging der Index in Appenzell Innerrhoden und Bern zurück. In zwölf Kantonen stieg die steuerliche Belastung an – am meisten in den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Schaffhausen und Nidwalden. Über die gesamte Schweiz betrachtet, nahm die Ausschöpfung im Vergleich zum letzten Referenzjahr leicht ab (2018: 25,2%).An der kantonalen Verteilung hat sich insgesamt wenig verändert. Vor allem am unteren und oberen Ende der Skala blieb die Reihenfolge praktisch gleich. Nach wie vor liegen die Zentralschweizer Kantone Nidwalden, Zug und Schwyz deutlich unter dem Schweizer Durchschnitt, wobei Schwyz mit 11% den tiefsten Wert aufweist. Am höchsten ist die steuerliche Belastung erneut in einigen Westschweizer Kantonen sowie in Bern, wobei Genf mit 34% Spitzenreiter ist. Auch im mittleren Bereich der Skala blieb die Rangfolge nahezu unverändert. Die grössten Rangverschiebungen ergeben sich für die Kantone Zürich (vier Plätze nach oben), Appenzell Ausserrhoden und Schaffhausen (je zwei nach unten).