Mit der Erhöhung des Steuerfusses auf 115 Prozent im Jahr 2013 habe der Kanton St.Gallen an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst. Dies treffe insbesondere im Vergleich mit den Nachbarkantonen zu, wo der Kanton St.Gallen nur gerade bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv bleibe. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen im Steuermonitoring 2014 für den Kanton St.Gallen.Am besten klassiert ist der Kanton St. Gallen demnach weiterhin bei den Verheirateten mit Kindern. Besser schneidet er im interkantonalen und internationalen Vergleich auch im Bereich der Unternehmensbesteuerung ab.
Ziel im Rahmen der Steuerstrategie in unerreichbarer Ferne
Die Regierung hat im Rahmen der Erarbeitung der Steuerstrategie das Ziel gesetzt, dass die Steuerbelastung im Kanton St.Gallen bei den natürlichen Personen dem Durchschnitt der Nachbarkantone entsprechen und die Gewinnsteuer der juristischen Personen maximal 10 Prozent betragen soll. Von diesem Ziel ist der Kanton St.Gallen weiter entfernt denn je. Angesichts der finanzpolitisch angespannten Lage des kantonalen Haushalts wurde der kantonale Steuerfuss per 1. Januar 2013 auf 115 Prozent erhöht. Dadurch hat der Kanton an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010.
Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2014 im Überblick
Die Ergebnisse des Steuermonitorings 2014, die auf den Steuerdaten der ESTV aus dem Jahr 2013 basieren, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Einkommenssteuern: Der Kanton St.Gallen schneidet im schweizweiten Vergleich bei den tiefen und sehr hohen Einkommen vergleichsweise gut ab, während er bei den mittleren Einkommen relativ schlecht positioniert ist. Bedingt durch die Erhöhung der Kinderabzüge per 1. Januar 2010 ist der Kanton St.Gallen weiterhin bei den Verheirateten mit zwei Kindern am besten klassiert, während er für ledige Steuerpflichtige vergleichsweise unattraktiv ist. Durch die Steuerfusserhöhung auf 115 Prozent per 1. Januar 2013 hat der Kanton St.Gallen an Konkurrenzfähigkeit eingebüsst und ist nun mehrheitlich schlechter klassiert als vor der Einführung des Tarifs 2010. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei einer Gegenüberstellung mit den Nachbarkantonen, wobei gilt, dass der Kanton St.Gallen nur bei den tiefen Einkommen steuerlich attraktiv bleibt. Bei den mittleren und hohen Einkommen belegt der Kanton St.Gallen im Vergleich mit den Nachbarkantonen meistens den letzten Rang.
- Vermögenssteuern: Bei der Vermögenssteuer ist der Kanton St.Gallen im schweizweiten Vergleich weiterhin relativ unattraktiv. Die Vermögenssteuerbelastung liegt mehrheitlich über dem Schweizer Durchschnitt und im Vergleich mit den Nachbarkantonen belegt der Kanton St.Gallen grösstenteils den letzten Rang.
- Unternehmensbesteuerung: Im Hinblick auf die Unternehmenssteuerbelastung haben sich verglichen mit der Vorperiode keine wesentlichen Veränderungen ergeben. Im interkantonalen Vergleich ist der Kanton St.Gallen weiterhin im Mittelfeld klassiert, wo die Kantone teilweise sehr ähnliche Steuerbelastungen aufweisen. International ist der Kanton St.Gallen als Unternehmensstandort weiterhin attraktiv, wobei gilt, dass die Schweizer Kantone im internationalen Steuerwettbewerb insgesamt gut abschneiden. Die generell günstige Beurteilung relativiert sich etwas, wenn potentielle zukünftige Risiken wie die Unternehmenssteuerreform III und daraus sich ergebende mögliche Einnahmeausfälle berücksichtigt werden.
Das wird mit dem Steuermonitoring gemessen
Das Institut für Finanzwissenschaft und Finanzrecht IFF an der Universität St.Gallen erstellt seit 2011 jährlich ein Steuermonitoring für den Kanton St.Gallen. Wie in den vorangegangenen Jahren misst sie die steuerliche Standortattraktivität des Kantons für natürliche und juristische Personen im Vergleich mit den anderen Kantonen und im Speziellen mit den Nachbarkantonen. Erstmals wird die seit 2009 erfolgte Entwicklung der steuerlichen Attraktivität des Kantons St.Gallen bei den natürlichen Personen illustriert.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons St. Gallen vom 25.09.2014