Die Steuerverwaltung des Kantons Schwyz hat kürzlich ein neues Merkblatt zur Besteuerung von Mitarbeiteraktien bei vorzeitigem Wegfall der Sperrfrist und Rückgabe von gesperrten Mitarbeiteraktien (Gewinnungskosten) veröffentlicht. Gerne erläutern wir Ihnen aus diesem Anlass in der Folge kurz die Hauptprobleme, die sich bei vorzeitigem Wegfall einer Sperrfrist oder bei Rückgabe von gesperrten Mitarbeiteraktien ergeben.
Das Problem «vorzeitiger Wegfall der Sperrfrist bei Mitarbeiteraktien» im Überblick
Im Wesentlichen geht es im Merkblatt um die Berechnung der geldwerten Leistung bei vorzeitigem Wegfall der Sperrfrist. Fällt eine Sperrfrist dahin, führt dies zu einem Vermögenszuwachs beim Mitarbeitenden. Dieser Vermögenszuwachs ist als Erwerbseinkommen im Zeitpunkt des Wegfalls steuerbar. Während der Grund für den Wegfall der Sperrfrist hinsichtlich der Besteuerung nicht relevant ist, muss die Höhe der erzielten geldwerten Leistung berechnet werden. Dies darum, weil die bereits erfolgte Zuteilungsbesteuerung berücksichtigt werden muss.
Das Problem bei Rückgabe von gesperrten Mitarbeiteraktien
Mitarbeiteraktien werden bei Zuteilung besteuert. Muss ein Mitarbeiter solche Aktien nun auf Grund einer Kündigung oder dergleichen im Rahmen einer erzwungenen Rückgabe an den Arbeitgeber zurückgeben, muss er (im Rückgabejahr) einen entsprechenden Gewinnungskostenabzug geltend machen können. Die Frage, die sich hier stellt, ist die Frage der Höhe dieses Abzuges.Das Merkblatt des Kantons Schwyz sieht hier (auf Grund eines Entscheides des VGer. Schwyz aus dem Jahre 2010) eine Reduktion des Aktienverkehrswertes im Rückgabezeitpunkt um den taggenauen prozentualen Diskont für die Restsperrfrist abzüglich einen allfällig erhaltenen Rückgabepreis vor.
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