Vereine mit ideellem Zweck - Gewinne sollen bis 20'000 nicht mehr besteuert werden
Der Bundesrat schlägt vor, die Gewinne juristischer Personen im Rahmen des DBG künftig bis zu einer Freigrenze von 20'000 Franken nicht zu besteuern, sofern diese ausschliesslich und unwiderruflich ideelle Zwecke verfolgen. Für die Kantons- und Gemeindesteuern (StHG) soll das kantonale Recht die Höhe der Freigrenze bestimmen. Dies teilte der Bundesrat in einer Mitteilung mit und schickte den Entwurf zu einem entsprechenden Bundesgesetz bis zum 10. Juli 2013 in die Vernehmlassung.
Besteuerung des ganzen Gewinnes bei Überschreitung der Freigrenze
Übersteigt der erzielte Gewinn die genannte Freigrenze, bleibt der ganze Gewinn steuerbar.
Jugend- und Nachwuchsförderung im Blickfeld
Das Vorhaben des Bundesrates zielt namentlich auf die Entlastung von Vereinen ab, die sich der Jugend- und Nachwuchsförderung verschrieben haben und ist eine Reaktion auf die Motion 09.3343, die das Parlament in der Frühjahressession 2010 überwiesen hat. Für die direkte Bundessteuer erwartet der Bundesrat Mindereinnahmen von kaum einer Million Franken jährlich.Heute können juristische Personen nur dann steuerbefreit werden, wenn sie einen öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verfolgen und ihr Gewinn diesen Zwecken gewidmet ist. Ein ideeller Zweck ist gegenwärtig kein Grund zur Steuerbefreiung.