VS - Regierungsrat setzt neues Gesetz über die Handänderungssteuer HG auf den 1.1.2013 in Kraft
10.12.2012
Der Regierungsrat des Kantons Wallis setzt das neue Gesetz über die Handänderungssteuer vom 15. März 2012 auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Das neue Gesetz ersetzt das Stempelgesetz aus dem Jahre 1953.
Wesentliche Änderungen mit dem neuen Gesetz über die Handänderungssteuer HG
Die wesentlichen Änderungen lassen sich (Wertungen gemäss Medienmitteilung des Kantons Wallis!) wie folgt auflisten:
- Reduktion des Steuersatzes um 50 % der verhältnismässigen Steuer für Pfandrechtsurkunden;
- «Gerechtere» Abstufung der Steuersätze der verhältnismässigen Steuer für Handänderungsurkunden;
- Steuerbefreiung für Rechtsgeschäfte auf Eigentumsübertragungen in gerader Linie zwischen Ehegatten, eingetragenen Partnern, einschliesslich solcher zur Auflösung des Güterstands oder der eingetragenen Partnerschaft;
- Legaldefinition der Immobiliengesellschaften;
- Regelung des Veranlagungs- und Bezugsverfahrens mit Festlegung der Verjährungsfristen;
- Gemeinden erhalten die Möglichkeit, fakultativ für die auf ihrem Gebiet gelegenen Grundstücke eine Zusatzabgabe auf die Handänderungssteuer zu erheben, deren Höhe allerdings 50 % der kantonalen Handänderungssteuer nicht übersteigen darf.