Wichtige Änderung: Pauschaler Privatanteil an den Autokosten steigt auf neu 0.9% des Kaufpreises
22.03.2022
Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung 0.9% des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Bisher lag der Privatanteil bei 0.8%
Die ESTV hat aus diesem Grund die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 per 1. Januar 2022 angepasst. Die Mitteilung 002 der ESTV vom 15. Juli 2016 zu den «Neuerungen bei der Ausfertigung des Lohnausweises ab 1. Januar 2016 – Deklaration des Anteils Aussendient bei Mitarbeitenden mit Geschäftsfahrzeug» wird per 31. Dezember 2021 ausser Kraft gesetzt.
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