ZH - Inkraftsetzung zweier Änderungen des Steuergesetzes per 1.1.2015
25.09.2014
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat zwei vom Kantonsrat im Mai beschlossene Änderungsvorlagen zum Steuergesetz auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Zum einen geht es dabei unter anderem um die Zuweisung des Kinderabzugs für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge, aber getrennter Besteuerung. Zum anderen geht es um die Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes an die Bestimmungen der Unternehmenssteuerreform II (UStR II) des Bundes. Schwergewichtig geht es hier um den Beteiligungsabzug.
Weitere Informationen zum Thema
- Direkt zum neuen Gesetzestext betreffend die Zuweisung des Kinderabzugs für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge, aber getrennter Besteuerung
- Direkt zum neuen Gesetzestext betreffend die Anpassung an die Bestimmungen der UStR II des Bundes