ZH - Steuererklärung rein online einreichbar
Dieses Jahr wird es im Kanton Zürich nicht mehr nötig sein, die Freigabequittung und weitere Unterlagen zur Online-Steuererklärung per Post einzuschicken. Die Steuererklärung kann damit papierlos eingereicht werden. Die Finanzdirektion erhofft sich davon eine Erleichterung für noch mehr Steuerpflichtige und einen geringeren administrativen Aufwand. Auch das bisher mehrstufige Prozedere beim Anmelden gehört der Vergangenheit an und wird neu in einem einzigen Schritt möglich sein.
Der Kanton Zürich hat es bereits 2013 allen Steuerpflichtigen ermöglicht, die Steuererklärung online einzureichen. Damals und bis heute war es auf Grund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes noch nicht möglich, die Dokumente ohne eigenhändige Unterschrift einzureichen. Deshalb mussten die unterschriebene Freigabequittung und die Unterlagen bis letztes Jahr trotzdem noch brieflich eingereicht werden. Das ändert sich nun mit der Steuererklärung 2020, nachdem die entsprechenden rechtlichen Änderungen auf Bundesebene eingeleitet sind. Die Steuerpflichtigen werden die Steuererklärung je nach Gemeinde in den nächsten Tagen erhalten.
Erleichterung für beide Seiten
Das kantonale Steueramt nutzt die Möglichkeit der unterschriftslosen Einreichung bereits dieses Jahr und erleichtert der Bevölkerung das Ausfüllen und Zusammenstellen der Steuererklärung noch mehr. Regierungsrat Ernst Stocker sieht die Neuerung als wichtigen Beitrag der Finanzdirektion zum Impulsprogramm des Regierungsrates für eine digital orientierte Verwaltung. Dieser Beitrag fällt auch ins Gewicht, weil der Kanton Zürich und seine Gemeinden pro Jahr rund eine Million Steuererklärungen verschicken und bearbeiten.
Der Finanzdirektor hofft deshalb, dass künftig noch mehr Steuerpflichtige als bisher (rund 20 Prozent) ihre Steuererklärung digital einreichen, weil das den administrativen Prozess entlastet. Besonders angesprochen sind damit jene knapp 30 Prozent, die bisher mit der heruntergeladenen Software zwar den Computer für das Ausfüllen nutzten, aber die Steuererklärung trotzdem ausdruckten, weil sie ohnehin die Beilagen per Post einreichen mussten.
Beilagen mit Handy-Upload und keine Unterschrift
Die ab heute Dienstagmittag aufgeschaltete papierlose Steuererklärung bringt im Wesentlichen fünf Neuerungen. Zunächst erfolgt die Anmeldung nicht mehr mehrstufig, sondern mit der AHV-Nummer und dem Zugangscode, den die Steuerpflichtigen jeweils per Post erhalten, in einem einzigen Schritt. Die Vorjahresdaten stehen auch bei dieser neuen Möglichkeit der Anmeldung zur Verfügung, aber aus Datenschutzgründen in reduziertem Umfang, was dem vereinfachten Zugang geschuldet ist. Vom Datenimport können auch jene Steuerpflichtigen profitieren, welche die Steuerklärung bisher zwar am Computer, aber offline ausgefüllt haben und neu den digitalen Weg beschreiten.
Weiter hat das Steueramt die Wegleitung neu dynamisch gestaltet und diese direkt in die Steuererklärung integriert: Bei der Eingabe der Daten wird automatisch der entsprechende Teil der Wegleitung eingeblendet. Neu ist auch, dass alle Beilagen elektronisch an die Steuererklärung angehängt werden können, entweder durch Uploaden oder indem sie mit einem Mobilgerät fotografiert werden. Dabei bessert die Software die Dokumente optisch automatisch aus, falls diese qualitativ nicht optimal erfasst sein sollten. Zu guter Letzt kann die Steuerklärung ohne Unterschrift abgeschlossen und online abgeschickt werden. Das System prüft dabei automatisch, ob alle erforderlichen Beilagen erfasst worden sind.
Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 19.01.2021