ZH - Volksinitiative «Steuerbonus für Dich» definitiv ungültig
Im Oktober 2012 war die Volksinitiative «Steuerbonus für Dich (Kantonale Volksinitiative für eine direkte Steuererleichterung für die unteren und mittleren Einkommen)» eingereicht worden. Die Initiative sah eine einmalige Umverteilungssteuer für natürliche Personen ab einem Vermögen von 3 Millionen Franken und juristische Personen ab einem Kapital von 5 Millionen Franken vor. Mit dieser Umverteilungssteuer sollten Steuerboni für Alleinstehende mit einem Einkommen bis 100‘000 Franken bzw. für Verheiratete mit einem Einkommen bis 150‘000 Franken finanziert werden; der Steuerbonus sollte 5000 bzw. 10‘000 Franken sowie für jedes minderjährige unterhaltspflichtige Kind 3000 Franken betragen.Auf Antrag des Regierungsrats erklärte der Kantonsrat mit Beschluss vom 29. April 2013 die Volksinitiative für ungültig, da sie temporär zu verfassungswidrigen Brüchen und Sprüngen in der Steuerbelastung geführt hätte. In der Folge wurde gegen den Beschluss des Kantonsrats Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.Gemäss dem heute eingegangenen Urteil des Bundesgerichts wurde nunmehr diese Beschwerde abgewiesen (Urteil der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts vom 7. Oktober 2014, 1C_586/2013).