Die COVID-19-Pandemie hat bei verschiedenen Unternehmungen zu finanziellen Erschwernissen geführt, welche nur teilweise durch Kreditgewährungen und/oder Härtefallentschädigungen überbrückt werden können. Daraus können sich auch Fragen in Bezug auf allfällige Sanierungen oder ähnlich gelagerte Massnahmen zugunsten von Kapitalgesellschaften ergeben. In der Praxis steht dabei der Forderungsverzicht des Gesellschafters an erster Stelle. Weil die steuerliche Behandlung dieses Verzichts den betroffenen Personen oft nur schwer zu erklären ist, hat die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen Überblick zur Thematik erarbeitet.