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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Steuerstatistik Kanton Aargau 2018 – Juristische Personen

26.05.2021

26'367 steuerpflichtige Aargauer Unternehmen im Jahr 2018

Im Steuerjahr 2018 waren im Kanton Aargau ohne Vereine und Stiftungen 26'367 juristische Personen steuerpflichtig. Dies entspricht einem Wachstum gegenüber dem Vorjahr von 3,2 Prozent. Der Reingewinn wuchs im gleichen Zeitraum um 0,9 Prozent, das Eigenkapital um 5,3 Prozent. Die Einnahmen aus der einfachen Kantonssteuer stiegen um 1,2 Prozent und betrugen rund 318 Millionen Franken.

Verständigungsvereinbarung zwischen der Schweiz und den USA

19.05.2021

Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF hat eine «Verständigungsvereinbarung vom 16. April 2021 bzw. 6. Mai 2021 betreffend die Berechtigung bestimmter amerikanischer und schweizerischer Pensionseinrichtungen zur Beanspruchung von Abkommensvorteilen gemäss Absatz 3 von Artikel 10 des Abkommens vom 2. Oktober 1996 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen» veröffentlicht.

Steuer+Praxis: Sanierung von Kapitalgesellschaften

14.05.2021

Die COVID-19-Pandemie hat bei verschiedenen Unternehmungen zu finanziellen Erschwernissen geführt, welche nur teilweise durch Kreditgewährungen und/oder Härtefallentschädigungen überbrückt werden können. Daraus können sich auch Fragen in Bezug auf allfällige Sanierungen oder ähnlich gelagerte Massnahmen zugunsten von Kapitalgesellschaften ergeben. In der Praxis steht dabei der Forderungsverzicht des Gesellschafters an erster Stelle. Weil die steuerliche Behandlung dieses Verzichts den betroffenen Personen oft nur schwer zu erklären ist, hat die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern einen Überblick zur Thematik erarbeitet.

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Steuer+Praxis: Wirtschaftliche Handänderungen

06.05.2021

In den meisten Fällen sind es die zivilrechtlichen Handänderungen, die bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer eine Steuerpflicht begründen. Steuerbegründend können aber auch die sog. wirtschaftlichen Handänderungen sein, bei denen es zu keiner Übertragung des Eigentums an einem Grundstück und zu keinem Grundbucheintrag kommt. Eine kurze Darstellung der Praxis finden Sie hier.

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