BL – Vergütungszinssatz und Verzugszins 2013 festgelegt
26.11.2012
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat beschlossen, bei der Staatssteuer den Vergütungszins für das Jahr 2013 bei 0.5 Prozent sowie den Verzugszins bei 5 Prozent analog dem Vorjahr zu belassen.Die Höhe des Vergütungszinssatzes bestimmt, wie viel der Kanton für vorzeitig einbezahlte Steuern bezahlt.Der Verzugszinssatz trägt dazu bei, dass die Steuern pünktlich bezahlt werden. Je höher der Verzugszinssatz ist, desto teurer wird es für den Steuerzahler, die Steuerzahlung aufzuschieben. Der Verzugszins liegt seit dem Jahr 2005 unverändert bei 5 Prozent, was dem im Obligationenrecht festgeschriebenen kaufmännischen Zinssatz entspricht.