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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Internationales Steuerrecht

Hier finden Sie Aktuelle News zum internationalen Steuerrecht der Schweiz.

DBA Türkei

19.06.2010
Nachdem das bereits im Mai 2008 unterzeichnete DBA auf Grund aktueller Entwicklungen gar nie vom Parlament genehmigt worden ist, hat nun die Schweiz mit der Türkei ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das neue DBA enthält Bestimmungen zum Informationsaustausch nach OECD-Standard.Der Text des neuen Abkommens ist in englischer (dieser Text geht im Zweifel vor) sowie in türkischer Sprache veröffentlicht worden. Sie können beide Versionen unter den untenstehenden Links direkt herunterladen.

Weitere Informationen zum DBA Türkei

DBA Chile

04.06.2010
Nachdem Chile das neu ausgehandelte DBA ratifiziert und die Schweiz darüber offiziell informiert hat, ist das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Chile nun in Kraft getreten. Im Gegensatz zu den DBA, die momentan neu ausgehandelt werden, enthält dieses DBA, da bereits im April 2008 unterzeichnet, (vorerst) keine erweiterte Amtshilfebestimmungen nach OECD-Standard.Das Abkommen enthält Bestimmungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Durch das DBA soll namentlich der Rechtsschutz für Unternehmen verbessert und die Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren begrenzt werden.

Vorerst keine erweiterte Amtshilfe nach OECD-Standard

Das Abkommen wurde am 2. April 2008 in Santiago unterzeichnet. Entsprechend der Schweizer Praxis zur Zeit der Unterzeichnung des DBA enthält es einen Artikel über den Informationsaustausch, der den Austausch von Informationen zur Anwendung des Abkommens und zur Durchsetzung des internen Rechts im Falle von Steuerbetrug vorsieht. Mit Chile wurde also keine erweiterte Amtshilfe nach dem OECD-Standard vereinbart.Beide Vertragsstaaten strebten ein möglichst baldiges Inkrafttreten des DBA an und haben deshalb auf eine Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Ausweitung der Amtshilfe verzichtet.

Anwendung

Die Bestimmungen des Abkommens finden in der Schweiz Anwendung auf Einkünfte, Vermögen oder Quellensteuern, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen.

Weitere Informationen

Abkommenstext DBA Chile
Quelle: Medienmitteilung des EFD

DBA Japan

21.05.2010
Die Schweiz und Japan haben heute in Bern das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll enthält primär Bestimmungen über den Informationsaustausch nach OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind.

Neuerungen im neuen DBA Japan bei den Quellensteuern

Quellensteuerbefreiungen im neuen DBA Japan

Änderungen ergeben sich gegenüber dem geltenden DBA im Bereich Quellensteuern: Vereinbart wurde die Quellensteuerbefreiung auf
  • Lizenzzahlungen sowie auf
  • Dividendenzahlungen an Gesellschaften, welche mindestens 50 Prozent der Stimmrechte halten.
Steuerbefreit sind künftig ebenfalls Dividendenzahlungen an Vorsorgeeinrichtungen. Auch gewisse Zinszahlungen werden quellensteuerbefreit, dies zum Beispiel dann, wenn sie an Finanzinstitute (Banken, Versicherungen oder Rückversicherungen, Effektenhändler) oder an Vorsorgeeinrichtungen ergehen.

Quellensteuerreduktionen im neuen DBA Japan

Die Quellenbesteuerung für Dividenden an Gesellschaften mit mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) der Stimmrechte an der Dividenden zahlenden Gesellschaft wird von 10 auf 5 Prozent reduziert. Die übrigen Dividendenzahlungen unterliegen künftig einer Quellensteuer von 10 Prozent (bisher 15 Prozent).

Weitere Informationen zum DBA Japan

Zum Abkommenstext des Änderungsprotokolls zum DBA Japan

DBA Polen

20.04.2010
Die Schweiz und Polen haben heute in Warschau das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet. Das revidierte Abkommen enthält namentlich Bestimmungen über den Informationsaustausch nach dem OECD-Standard, die entsprechend den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten ausgehandelt worden sind. Das revidierte DBA soll zur positiven Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen beitragen.

Eckpunkte des neuen DBA mit Polen

Neben der Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard wurde mit Polen die Quellensteuerbefreiung für Dividenden aus massgebenden Beteiligungen sowie für Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen vereinbart. Als massgebend gelten Beteiligungen von mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft, sofern sie während mindestens zwei Jahren gehalten werden.Für Zinsen und Lizenzgebühren sieht das Protokoll ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates von 5 Prozent vor; für Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Gesellschaften (das heisst für Gesellschaften mit direkter Beteiligung von mindestens 25 Prozent oder für Gesellschaften mit indirekter Beteiligung von mindestens 25 Prozent über eine EU/EWR-ansässige Gesellschaft) wurde die Quellensteuerbefreiung vorgesehen.Weiter wurde vereinbart, dass Beiträge an die Vorsorge im anderen Vertragsstaat steuerlich abziehbar sind.Zudem enthält das revidierte DBA eine Schiedsgerichtsklausel.

Weitere Informationen zum neuen DBA mit Polen

Direkt zum Abkommenstext des DBA Polen

DBA Hongkong

16.04.2010
Die Schweiz und Hong Kong haben die Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen und gestern in Bern paraphiert. Die Amtshilfeklausel nach OECD-Standard entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Hongkong ist das 24. DBA mit einer Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Der Bundesrat hat seither auch die ersten zehn Botschaften zu revidierten DBA mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens verabschiedet und an das Parlament zur Genehmigung weitergeleitet.Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz verschiedene Vorteile für die Wirtschaft aushandeln können.

DBA Deutschland

26.03.2010
Die Schweiz und Deutschland haben heute ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet.Zentrales Element der Revision des DBA ist die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Deutschland ist das 23. mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens. Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz in den Verhandlungen verschiedene Vorteile für den Wirtschaftsstandort aushandeln können. Der Text des DBA wird bei dessen Unterzeichnung veröffentlicht.

Eckwerte der beschlossenen Änderungen

  • Der Informationsaustausch gemäss der neuen Amtshilfepolitik der Schweiz sieht den Informationsaustausch im Einzelfall auf konkrete und begründete Anfrage vor. Dies schliesst den Informationsaustausch auf automatischer oder spontaner Basis aus.
  • Damit ein effektiver Informationsaustausch möglich wird, bedarf es auch künftig der zweifelsfreien Identifikation der betroffenen Steuerpflichtigen.
  • Die angepasste Bestimmung zum Informationsaustausch wird entsprechend den Vorgaben des Bundesrats ausschliesslich auf zukünftige Sachverhalte Anwendung finden.
  • Auf vergangene Sachverhalte kommt der Informationsaustausch gemäss der bestehenden Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Anwendung. Damit beschränkt sich der Informationsaustausch für solche Ersuchen auf Betrugssachverhalte.
<hr><i>Quelle: efd</i>

DBA Griechenland

25.03.2010
Die Schweiz und Griechenland haben gestern die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und  ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Griechenland ist das 22. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA Uruguay

19.03.2010
Die Schweiz und Uruguay haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und heute ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert. Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit Uruguay ist das 21. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen hat die Schweiz mit zahlreichen Staaten entsprechende Verhandlungen aufgenommen. Der Bundesrat hat seither auch die ersten zehn Botschaften zu revidierten DBA mit einer Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens verabschiedet und an das Parlament zur Genehmigung weitergeleitet.Neben der Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hat die Schweiz verschiedene Vorteile für die Wirtschaft aushandeln können, beispielsweise Quellensteuerreduktionen auf Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen sowie die Einführung einer Schiedsgerichtsklausel. Zudem konnte die Vermeidung von steuerlichen Diskriminierungen erreicht werden. Diese Politik wird fortgesetzt und weitere Verhandlungen mit wichtigen Ländern sind bereits vorgesehen.

Weitere Informationen zur Doppelbesteuerung mit Uruguay

Notenwechsel vom 30. Dezember 1965 zwischen der Schweiz und der Republik Uruguay betreffend die Besteuerung von Unternehmungen der Schiff- und Luftfahrt<hr><i>Quelle: Medienmitteilung Eidgenössisches Finanzdepartement</i>

DBA Slowakei

12.03.2010
Die Schweiz und die Slowakei paraphieren revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen.Die Schweiz und die Slowakei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen und heute ein Änderungsprotokoll zum bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) paraphiert.Die Amtshilfeklausel entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten. Das Abkommen mit der Slowakei ist das 20. mit einer Amtshilfeklausel nach OECD-Standard.