Das am 21. Mai 2010 unterzeichnete revidierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Japan tritt am 30. Dezember 2011 in Kraft. Das Abkommen enthält eine OECD-Amtshilfeklausel.
Dividenden
Dividendenzahlungen zwischen Gesellschaften, die mit
mindestens 50 Prozent der Stimmrechte verbunden sind, profitieren künftig vom
Nullsatz.Liegt die Beteiligung
über 10 Prozent der Stimmrechte, verbleibt eine
Residualsteuer von 5 Prozent.
Lizenzgebühren
Für Lizenzgebühren gilt künftig der generelle
Nullsatz.
Zinszahlungen
Schliesslich werden künftig auch Zinszahlungen an Finanzinstitute (Banken, Versicherungen oder Rückversicherungen, Effektenhändler) oder an Vorsorgeeinrichtungen von der Quellenbesteuerung
befreit.
Inkrafttreten und Anwendbarkeit
Das Abkommen tritt gemäss Vertragstext am 30. Dezember 2011, in Kraft. Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2012 Anwendung.
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