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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Türkei

DBA Türkei

08.05.2012
Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und der Türkei ist in Kraft getreten. Es enthält Bestimmungen über den Austausch von Informationen gemäss dem OECD-Standard.Ursprünglich hatten die Schweiz und die Türkei bereits am 22. Mai 2008 ein DBA unterzeichnet. Dieses war jedoch nicht in Kraft getreten, da inzwischen die neue Amtshilfepolitik des Bundesrates beschlossen wurde. Nachdem das Abkommen in der Folge entsprechend angepasst und inzwischen von den Parlamenten beider Länder genehmigt worden ist, stand dem Inkrafttreten nichts mehr im Wege.Die Bestimmungen des Abkommens finden ab dem 1. Januar 2013 Anwendung.

Weitere Informationen zum DBA Türkei

DBA Georgien, Japan, Niederlande, Polen, Tadschikistan, Türkei

25.08.2010
Der Bundesrat hat heute die Botschaften zu sechs neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) verabschiedet. Vier der sechs DBA (diejenigen mit den Niederlanden, Polen, Japan und der Türkei) entsprechen bei der Amtshilfe dem OECD-Standard und enthalten eine erweiterte Amtshilfeklausel nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens.

Neue DBA mit Georgien und Tatschikistan (vorläufig) ohne erweiterte Amtshilfe

Der Bundesrat hat ausserdem die Botschaften zu den DBA mit Georgien und der Republik Tadschikistan verabschiedet. Zwischen der Schweiz und diesen Staaten bestanden bislang keine DBA. Die Abkommen folgen weitgehend dem OECD-Musterabkommen sowie der Schweizer Abkommenspolitik zum Zeitpunkt der Verhandlungen. Da ein möglichst baldiges Inkrafttreten der DBA angestrebt wurde, sind die Schweiz und Georgien bzw. die Republik Tadschikistan übereingekommen, vorläufig auf eine erweiterte Amtshilfeklausel nach dem OECD-Standard zu verzichten.

Fakultatives Referendum für DBA Niederlande, Polen, Japan und Türkei

Die DBA sollen nach Ansicht des Bundesrates dem fakultativen Referendum unterstellt werden, sofern sie wichtige zusätzliche Verpflichtungen für die Schweiz enthalten. Der Bundesrat beantragt deshalb, die vier Abkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Botschaften zu den neuen DBA

DBA Türkei

19.06.2010
Nachdem das bereits im Mai 2008 unterzeichnete DBA auf Grund aktueller Entwicklungen gar nie vom Parlament genehmigt worden ist, hat nun die Schweiz mit der Türkei ein neues Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen unterzeichnet. Das neue DBA enthält Bestimmungen zum Informationsaustausch nach OECD-Standard.Der Text des neuen Abkommens ist in englischer (dieser Text geht im Zweifel vor) sowie in türkischer Sprache veröffentlicht worden. Sie können beide Versionen unter den untenstehenden Links direkt herunterladen.

Weitere Informationen zum DBA Türkei

DBA Türkei

04.11.2009
Die Schweiz und die Türkei haben die Verhandlungen über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach dem OECD-Standard und über weitere Punkte abgeschlossen. Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) wurde heute in Bern unterzeichnet. Es entspricht den vom Bundesrat beschlossenen Eckwerten.Seit dem Bundesratsentscheid vom 13. März 2009 über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuerfragen nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens hat die Schweiz bereits fünfzehn Doppelbesteuerungsabkommen mit der erweiterten Amtshilfeklausel ausgehandelt und paraphiert. Bereits unterzeichnet sind die Abkommen mit Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Norwegen, Österreich, Grossbritannien, Mexiko, Finnland, den Färöer-Inseln, den USA und Katar. Als unterzeichnetes Abkommen zählt auch jenes mit Spanien. Das geltende DBA mit Spanien enthält eine automatische Meistbegünstigungsklausel, falls die Schweiz mit einem anderen EU-Mitgliedstaat eine weitergehende Bestimmung über den Informationsaustausch vereinbart. Diese Klausel wurde mit der Unterzeichnung des DBA mit Dänemark im August 2009 aktiviert. Seit dem 25. September 2009 befindet sich die Schweiz auf der weissen Liste der OECD und vermeidet dadurch steuerliche Diskriminierungen und Nachteile durch die Staatengemeinschaft.Der Bundesrat legt demnächst National- und Ständerat eine Serie von einzelnen Botschaften vor, in denen er das Parlament um die Genehmigung der ersten unterzeichneten DBA ersucht. In den nächsten Wochen ist auch die Unterzeichnung der neu ausgehandelten und paraphierten Abkommen mit den Niederlanden, Polen und Japan vorgesehen.Die Neuverhandlung der DBA gehe, so der Bundesrat, zum Teil weit über die Ausweitung der Amtshilfe in Steuersachen hinaus. Die Schweiz habe nicht nur über die Anpassung der Amtshilfe verhandelt, sondern auch zahlreiche Vorteile für die Wirtschaft herausgeholt. Dazu gehören Quellensteuerreduktionen und Nullsätze bei Dividenden, Zinsen und Lizenzzahlungen, Schiedsgerichtsklauseln zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Weiter sei erreicht worden, dass Diskriminierungen aufgrund der bisherigen Amtshilfepolitik gestoppt wurden.
Quelle: EFD