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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Solothurn – SO

Hier finden Sie Aktuelle News zu Steuern im Kanton Solothurn.

Keine Änderungen bezüglich Berufskostenpauschalen und Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

10.09.2009
Die ESTV hat ein neues Rundschreiben herausgegeben, das festhält, dass die jeweiligen Ansätze gegenüber dem Vorjahr unverändert bleiben.

1. Pauschalabzüge für Berufskosten im Steuerjahr 2010

Auf Grund der geringen Teuerung erfahren die Pauschalabzüge für Berufskosten für das Steuerjahr 2010 keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr. Es gilt weiterhin die vom Eidgenössischen Finanzdepartement am 21. Juli 2008 erlassene Änderung des Anhangs zur Verordnung vom 10. Februar 1993 über den Abzug von Berufskosten der unselbständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer (AS 2008 4077).
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2. Ansätze für die Bewertung von Naturalbezügen im Steuerjahr 2010

Bei den Ansätzen für die Bewertung von Naturalbezügen ergeben sich ebenfalls keine Anpassungen. Damit gelten weiterhin die Merkblätter N1/2007 für Selbständigerwerbende, N2/2007 für Arbeitnehmende und NL1/2007 für die Land- und Forstwirtschaft.

SO - Dumont-Praxis wird per 1.1.2010 abgeschafft

30.06.2009
Der Regierungsrat hebt die Dumont-Praxis auf Anfang des nächsten Jahres auf. Damit können auch neue Eigentümer von Liegenschaften, die im Unterhalt vernachlässigt sind, die Kosten für die Instandstellung vom Erwerb an abziehen.Das Steuergesetz lässt die Unterhaltskosten für Liegenschaften zum Abzug zu. Eine jahrzehntelange Gerichts- und Verwaltungspraxis schränkte diesen Abzug jedoch ein. Nach dieser (sogenannten) Dumont-Praxis können Kosten, die in den ersten fünf Jahren seit dem Erwerb für die Instandstellung einer Liegenschaft aufgewendet werden, nicht abgezogen werden, wenn diese im Unterhalt vernachlässigt war.

Abschaffung der Dumont-Praxis gleichzeitig wie bei der direkten Bundessteuer

Die Eidg. Räte haben letztes Jahr die Abschaffung der Dumont-Praxis beschlossen. Für die direkte Bundessteuer tritt die Änderung auf den 1. Januar 2010 in Kraft, während die Kantone bis 2012 Zeit haben, die notwendigen Anpassungen in ihrem Recht vorzunehmen.Der Regierungsrat hat heute mit einer Verordnungsänderung beschlossen, die Dumont-Praxis für die kantonalen Steuern ebenfalls auf den 1. Januar 2010 aufzuheben, weil unterschiedliche Regelungen für die Staats- und die direkte Bundessteuer wenig praktikabel sind. Ab diesem Datum entfällt somit die Fünfjahres-Klausel. Die neuen Eigentümer können die Instandstellungskosten für alle Liegenschaften vom Erwerb an steuerlich abziehen.

Geltung erst für Sanierungen und Instandstellungen im neuen Jahr

Für Instandstellungsarbeiten im Jahr 2009 gilt noch das bisherige Recht.