DBG- und StHG-Änderungen 2010
Die ESTV hat heute ein Rundschreiben veröffentlicht, welches die mit der Bahnreform 2 (in Kraft seit 1.1.2010) in Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen von DBG und StHG erläutern.Die Eidgenössischen Räte haben am 20. März 2009 das Bundesgesetz über die Bahnreform 2 verabschiedet, welches nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist per 1. Januar 2010 in Kraft getreten ist.Mit diesem Erlass sind unter anderem auch Bestimmungen DBG sowie des StHG geändert worden. Dies betrifft Artikel 56 Buchstabe d DBG sowie Artikel 23 Buchstabe j StHG, welche die Steuerbefreiung der vom Bund konzessionierten Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen regeln. Im gleichen Kontext ist ferner auch Artikel 23 Absatz 2 StHG aufgehoben worden.
Der neue Wortlaut von Art. 56 lit. d DBG (von der Steuerpflicht sind befreit...)
...vom Bund konzessionierte Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, die für diese Tätigkeit Abgeltungen erhalten oder aufgrund ihrer Konzession einen ganzjährigen Betrieb von nationaler Bedeutung aufrecht erhalten müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, die keine notwendige Beziehung zur konzessionierten Tätigkeit haben;
Der neue Wortlaut von Art. 23 Abs. 1 lit. j (von der Steuerpflicht sind nur befreit...)
...die vom Bund konzessionierten Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen, die für diese Tätigkeit Abgeltungen erhalten oder aufgrund ihrer Konzession einen ganzjährigen Betrieb von nationaler Bedeutung aufrecht erhalten müssen; die Steuerbefreiung erstreckt sich auch auf Gewinne aus der konzessionierten Tätigkeit, die frei verfügbar sind; von der Steuerbefreiung ausgenommen sind jedoch Nebenbetriebe und Liegenschaften, die keine notwendige Beziehung zur konzessionierten Tätigkeit haben.Auslegungsfragen, die sich aus diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen ergeben, werden im Moment noch von der ESTV in Zusammenarbeit mit der SSK geprüft.