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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Kreisschreiben Nr. 44 - Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer

25.07.2018

Die EStV hat das neue Kreisschreiben Nr. 44 (KS 44) zur Besteuerung nach dem Aufwand bei der direkten Bundessteuer veröffentlicht.

Inhalt des neuen Kreisschreibens Nr. 44

Die Pauschalsteuer für vermögende Ausländer wird ab 2021 - dann endet die fünfjährige Übergangsfrist, die bei der Einführung der strengeren Regeln beschlossen worden war - weniger vorteilhaft resp. kann nur noch für einen kleineren Teil der bisher in den Genuss dieser Steuerbemessung kommenden Personen angewendet werden. Die Steuerverwaltung hat gestern das entsprechende Kreisschreiben Nr. 44 über die Anwendung der strengeren Regeln bei der Pauschalsteuer publiziert, die 2016 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach dem Aufwand in Kraft getreten sind.Damit können vermögende Ausländer, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, weiterhin nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Allerdings gelten seit 2016 strengere Regeln für die Berechnung der Bemessungsgrundlage. Neu gilt das Siebenfache des Mietzinses oder des Eigenmietwerts statt wie heute das Fünffache. Bei der direkten Bundessteuer gilt zusätzlich ein Mindestaufwand von 400 000 Franken. Die Kantone können zudem striktere Kriterien erlassen oder die Pauschalsteuer ganz verbieten.

Weitere Informationen zum KS 44


Quelle: Medienmitteilung der ESTV vom 25.07.2018