Liegenschaftssteuer - aktuelle Informationen
07.01.2015
Die ESTV hat im Rahmen ihres Dossiers «Steuerinformationen» die aktualisierte Dokumentation zur Liegenschaftssteuer veröffentlicht. Das Dossier befindet sich nun auf dem Gesetzgebungsstand vom 1.1.2015.Die Steuer wird wie folgt erhoben:
Liegenschaftssteuer für Liegenschaften natürlicher Personen
Die Steuer auf Liegenschaften natürlicher Personen, welche in den Gemeinden des Kantons gelegen sind, wird erhoben als eine
- Kantonssteuer: TG und GE.
- Obligatorische Gemeindesteuer: SG, TI, VS und JU.
- Fakultative Gemeindesteuer: BE, FR, GR und VD; im Weiteren AI, wo die Liegenschaftssteuer auch von den Bezirken erhoben werden kann.
Liegenschaftssteuer für Liegenschaften juristischer Personen
Die Steuer auf Liegenschaften juristischer Personen, welche in den Gemeinden des Kantons gelegen sind, wird erhoben als eine:
- Kantonssteuer: TG, TI, VS und GE; im Weiteren NE, aber nur auf Liegenschaften, die der Kapitalanlage dienen sowie auf Liegenschaften von Vorsorgeeinrichtungen, welche normalerweise von der Steuer befreit sind.
- Obligatorische Gemeindesteuer: SG, TI, VS und JU.
- Fakultative Gemeindesteuer: BE, FR, GR und VD; im Weiteren
- AI: wo die Liegenschaftssteuer auch von den Bezirken erhoben werden kann
- NE: aber nur auf Liegenschaften, die der Kapitalanlage dienen sowie auf Liegenschaften von Vorsorgeeinrichtungen, welche normalerweise von der Steuer befreit sind.
- Zusätzlich vom Kanton und fakultativ von den Gemeinden erhobene Liegenschaftssteuer nebst der ordentlichen Liegenschaftssteuer auf Liegenschaften juristischer Personen, die nicht dem Geschäftsbetrieb dienen (z.B. als Kapitalanlage an Dritte vermietet): VD.