OW - Steuergesetzrevision 2016
Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat das Vernehmlassungsverfahren für eine Steuergesetzrevision per 1. Januar 2016 eröffnet.Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat eine Teilrevision des Steuergesetzes per 1. Januar 2016 beschlossen. Es werden dabei zwei separate Nachträge vorgeschlagen.
Erster Nachtrag „Politische Vorlage“
Der erste Nachtrag regelt insbesondere die kantonale Umsetzung der FABI-Vorlage („Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur“), die das Schweizer Stimmvolk im Februar 2014 angenommen hat. Weiter sind steuerpolitische Anliegen enthalten, womit die bisherigen schrittweise vorgenommenen Revisionen im Rahmen der Steu-erstrategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit fortgeführt werden. Folgende Änderungen sind geplant:
- Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)Zur Finanzierung der Mehrausgaben von FABI von jährlich rund 3,5 Millionen Franken, soll analog der Regelung der Direkten Bundessteuer auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern der Abzug für berufsbedingte Fahrkosten auf maximal Fr. 3 000.- begrenzt werden.
- Erhöhung der Maximalbeträge des Abzugs für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien Die maximal zulässigen Abzüge für Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien (Maximalbeträge) werden für verheiratete Personen auf Fr. 3 500.- (+Fr. 200.-) erhöht.
- Rücklagen für Forschung und Entwicklung sowie für Betriebsumstellungen und Betriebsumstrukturierungen Bereits heute können Selbstständigerwerbende und juristische Personen Rücklagen für künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge bilden. Diese Bestimmung wird erweitert, indem in Zukunft unter gewissen Bedingungen auch Rücklagen für Betriebsumstellungen und Betriebsumstrukturierungen gewährt werden.
Bei den beiden letzten Anliegen handelt sich um moderate Änderungen, die nur minime resp. keine Steuerausfälle generieren und somit auch finanziell für den Kanton verkraftbar sind. Alle drei Anliegen des ersten Nachtrags bedürfen aber aus Sicht des Regierungsrats einer politischen Diskussion. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb dem Kantonsrat diese Revisionspunkte dem Volk zur Beurteilung vorzulegen (Behördenreferendum).
Zweiter Nachtrag „Politisch neutrale Vorlage“
Mit dem zweiten Nachtrag wird einerseits zwingendes Bundesrecht vollzogen (Bahnreform 2, Steuerbefreiung Feuerwehrsold, Besteuerung Mitarbeiterbeteiligungen, Freigrenze bei Lotteriegewinnen, Besteuerung nach dem Aufwand, Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten). Andererseits erfolgen formelle und administrative Anpassungen.Da dem Kanton Obwalden beim Nachvollzug von übergeordnetem Recht praktisch keine Spielräume zukommen und die übrigen Anpassungen nur marginale Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen haben, empfiehlt der Regierungsrat den zweiten Nachtrag dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Vernehmlassungsfrist
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. Oktober 2014.