Pauschalbesteuerung - Bundesrat für Reform
Der Bundesrat will die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) reformieren. Er hat gestern eine Botschaft an das Parlament verabschiedet. Die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) ist in den vergangenen Jahren zunehmend auf Kritik gestossen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen will der Bundesrat nun einerseits das Instrument beibehalten, andererseits die Anwendung der Aufwandbesteuerung so verbessern, dass ihre Akzeptanz gestärkt und dabei sowohl Standortvorteilen als auch dem Gedanken der Steuergerechtigkeit Rechnung getragen wird.
Grundsätzlich für Beibehaltung der Pauschalbesteuerung
Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz ziehen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen auch künftig das Recht haben, nach ihrem Lebensaufwand besteuert zu werden. Der Bundesrat schlägt aber Massnahmen vor, um das Instrument zu verbessern:
- Die Bemessungsgrundlage soll mindestens dem Siebenfachen (bisher: dem Fünffachen) der Wohnkosten entsprechen.
- Neu soll bei der direkten Bundessteuer zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage von 400'000 Franken gelten. Für die kantonale Steuer wird ebenfalls ein Mindestbetrag vorgesehen, den die Kantone frei festsetzen können.
- Bei Ehegatten, die nach dem Aufwand besteuert werden wollen, müssen beide Partner sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
- Übergangsregelung: Für Personen, die bereits heute nach dem Aufwand besteuert werden, findet die geltende Regelung noch während fünf Jahren weiter Anwendung.
In der Botschaft wurden damit die wesentlichen Eckpunkte aus der Vernehmlassungsvorlage übernommen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden hatten sich mehrheitlich für eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung ausgesprochen.
Hoffnung auf Akzeptanz auch bei den Pauschalbesteuerten
Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Personen, die heute nach dem Aufwand besteuert werden, weiterhin in der Schweiz wohnhaft bleiben werden. Falls dem dann tatsächlich so sein sollte, dürfte die Reform beim Bund zu Mehreinnahmen führen.
Zürich muss Pauschalbesteuerung nicht wieder einführen
Die Kantone können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Aufwandbesteuerung in ihrem kantonalen Recht vorsehen. Der Kanton Zürich hat sich in einer Volksabstimmung im Jahre 2009 gegen die Besteuerung nach dem Aufwand ausgesprochen und diese per Anfang 2010 abgeschafft. In verschiedenen anderen Kantonen sind entsprechende politische Vorstösse hängig.
Weitere Informationen zum Thema
- Ergebnisbericht zur Vernehmlassungsvorlage
- Botschaft zum Bundesegesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand
- Entwurf Gesetzestext zum Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand