SH - Informationen der Steuerverwaltung zur Steuererklärung 2009
Gegenwärtig erhalten die Steuerpflichtigen im Kanton Schaffhausen ihre Steuerdeklarationsunterlagen für das Steuerjahr 2009, zugestellt. Die Steuerverwaltung hat heute eine Medienmitteilung veröffentlicht, die die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem Vorjahr aufzeigt.
Steuererklärung SH 2009 - Tarif
Am 8. Februar 2009 hat das Schaffhauser Stimmvolk die Gesetzesrevision angenommen, welche die Anstrengungen des Kantons Schaffhausen zur nachhaltigen Senkung der steuerlichen Belastung der Einwohnerinnen und Einwohner fortsetzt. Daraus ergeben sich nachstehende wesentliche Änderungen:
- Der Steuertarif wurde so geändert, dass kleine und mittlere Einkommen zwischen 40'000 und 100'000 Franken steuerbarem Einkommen die höchste Entlastung erfahren.
- Der Vermögenssteuertarif wurde vereinfacht und der Höchststeuersatz von bisher 2,6 o/oo auf 2,3 o/oo gesenkt.
Steuererklärung SH 2009 - Einführung Teilbesteuerungsverfahren
Der Bundesrat hat Teile der Unternehmenssteuerreform II auf den 1.1.2009 in Kraft gesetzt, wobei insbesondere die Einführung des Teilbesteuerungsverfahrens für qualifizierte Beteiligungen bei der direkten Bundessteuer zu nennen ist.
Steuererklärung SH 2009 - Abzüge
Bei folgenden Abzügen ergeben sich Änderungen:
- Teuerungsbedingt wurde der Kilometeransatz bei Benützung des privaten Verkehrsmittels für den Arbeitsweg um 5 auf 70 Rappen erhöht.
- Erhöht wurde auch das Minimum und Maximum der 3 % -Pauschale für die übrigen Berufsauslagen auf 2'000 bzw. 4'000 Franken.
- Die Pauschale für Weiterbildungs-und Umschulungskosten wurde auf 500 Franken erhöht.
- Der Kinderabzug wird von bisher 6'000 auf 8'000 Franken erhöht.
Sonstige Informationen im Zusammenhang mit der Steuererklärung Schaffhausen
Steuerverwaltung wirbt für elektronische Steuererklärung
Da dies wahrscheinlich auch für die Steuerverwaltung Effizienzvorteile bringt, wirbt die Steuerverwaltung recht intensiv für die Verwendung der elektronischen Steuererklärung.Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Deklarationsformulare kaum verändert. Zusammen mit der im Vorjahr zugestellten Veranlagungsmitteilung und der Wegleitung zur Steuererklärung 2009, in welcher die wesentlichsten Änderungen gelb markiert sind, sollte es den Steuerpflichtigen möglich sein, ihre Daten des Jahres 2009 ohne grösseres Kopfzerbrechen in den Formularen zu deklarieren. Wird zudem die von der Kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung gestellte Steuer-CD zum Ausfüllen der Steuererklärung verwendet, werden zahlreiche Plausibilitäten und Abzüge automatisch berechnet. Wer weitergehende, vertiefte Informationen zu einzelnen Sachverhalten sucht, findet diese in der Dienstanleitung zum Steuergesetz, welche auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung, unter www.steuern.sh.ch Rubrik Dienstanleitung, zu finden ist. Hier ist u. a. auch die Liste der abzugsfähigen Zuwendungen und Spenden sowie der Steuerrechner zu finden, mit welchem verschiedene Steuersituationen berechnet werden können.
Frist zum Einreichen der Steuererklärung
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Schaffhausen, haben die Steuererklärung bis zum 31. März 2010 einzureichen. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarationspflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit beim zuständigen Gemeindesteueramt eine Fristerstreckung zu verlangen. Für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit beschränkter Steuerpflicht in unserem Kanton (Liegenschaftsbesitz/Betriebstätte) gilt eine Einreichefrist bis zum 30. September 2010.