SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer
31.01.2024
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.
Ferner wurde der Freibetrag für die Schenkungssteuer von CHF 14'100 auf CHF 15'200 erhöht.
Die Änderung trat per 1. Januar 2024 in Kraft.
Quelle: https://so.ch/verwaltung/finanzdepartement/steueramt/aktuell/aktuell/news/newsletter-01-2024/
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