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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

SO: Ausgleich der kalten Progression – Freibetrag für Schenkungssteuer

31.01.2024

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat am 31. Oktober 2023 eine Änderung der Steuerverordnung Nr. 20 beschlossen (RRB Nr. 2023/1786). Damit wurden die Folgen der kalten Progression für die Tarife der Erbschafts- und Schenkungssteuern ausgeglichen. Seit dem letzten Ausgleich beläuft sich die Teuerung am massgebenden Stichtag 31. Dezember 2022 auf 7.8 %. In diesem Ausmass wurden die Tarifstufen gestreckt.

Ferner wurde der Freibetrag für die Schenkungssteuer von CHF 14'100 auf CHF 15'200 erhöht.

Die Änderung trat per 1. Januar 2024 in Kraft.

Ursprünglich publiziert am
SO