Die ESTV hat in ihrem Rundschreiben 2-164-D-2018-d über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2019 informiert.
Abzug dritte Säule a im Steuerjahr 2019
Der Abzug Säule 3a 2019 ist:
- Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 6'826.-
- Abzug Säule 3a 2019 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: CHF 34'128.-
Der Abzug Säule 3a im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge wurde also etwas nach oben angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von CHF 84'600.- auf CHF 85'320.- erhöht. Wie immer bilden die Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.
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Vergütungszins / Verzugszins 2019
Weiter informierte die ESTV über die Vergütungs- und Verzugszinssätze bei der direkten Bundessteuer. Diese bleiben unverändert bei:
- für Vorauszahlungen: 0%
- für den Verzugszins und Rückerstattungszins: 3.0%
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