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Aktuelles zu Steuern von Bund und Kantonen

Artikel mit Schlagwort Aufwandbesteuerung

SG - Auch in Zukunft Pauschalbesteuerung

28.11.2011
Der Kanton St. Gallen schafft - schon fast gegen den Trend - die Pauschalbesteuerung nicht ab. Zwar hat das St. Galler Stimmvolk die entsprechende Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung angenommen, jedoch obsiegte der ebenfalls angenommene Gegenvorschlag von Regierung und Parlament im Stichentscheid.

Auswirkungen: Höhere Belastung und härtere Bedingungen für Pauschalbesteuerte

Ab 2012 wird das steuerbare Einkommen gemäss Gegenvorschlag wenigstens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder des Eigenmietwerts betragen (heute das Fünffache), mindestens aber 600'000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll dem Zwanzigfachen des Einkommens entsprechen, also im Minimum zwölf Millionen Franken.

SH - Abschaffung der Pauschalbesteuerung bereits auf Anfang 2012

18.10.2011
Am vergangenen 25. September hat das Stimmvolk des Kantons Schaffhausen der Volksinitiative «Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» zugestimmt. Die Initiative wird, wie der Regierungsrtat des Kantons Schaffhausen heute mitteilt, bereits auf Anfang 2012 umgesetzt. Der Regierungsrat hat die entsprechende Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. 

SH - Pauschalbesteuerung wird abgeschafft (mit Kurzkommentar)

26.09.2011
Das Schaffhauser Stimmvolk hat am Wochenende an der Urne beschlossen, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen. Schaffhausen folgt damit dem Kanton Zürich, der die Besteuerung nach dem Aufwand bereits vor einiger Zeit abgeschafft hatte.

Kommentar: Signalwirkung für St. Gallen?

Während im Kanton Schaffhausen nur 5 Ausländische Personen von dieser Besteuerungsart profitieren und damit vom Abstimmungsresultat betroffen sein werden, hätte eine Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen die ungleich grössere Tragweite. Das Stimmvolk des Kantons St. Gallen wird am 27. November über eine analoge Initiative abstimmen.Man kann natürlich nur mutmassen, wie gross die Ausstrahlung des Schaffhauser Resultats auf die Stimmung im Kanton St. Gallen ist. Jedoch dürfte in Regierungs- und Kantonsrat, die auch im Kanton St. Gallen die Initiative geschlossen bekämpfen und dem Begehren mittels eines den [intlink id="pauschalbesteuerung-finanzdirektorenkonferenz-schlagt-reformen-vor" type="post"] Empfehlungen der Finanzdirektorenkonferenz[/intlink] folgenden Gegenvorschlages den Wind aus den Segeln zu nehmen versuchen, das Resultat aus Schaffhausen nicht gerade freudig aufgenommen worden sein. Auch im Kanton Schaffhausen stand ein entsprechender Gegenvorschlag zur Abstimmung. Dieser wurde zwar ebenfalls angenommen, jedoch entschied sich das Volk in der Stichfrage doch deutlich für die Annahme der Initiative.
Kurzkommentar von lic. iur. Peter Bättig

SG - Initiative und Gegenvorschlag zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung

31.08.2011
Die im Kanton St. Gallen erhobene Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)», will - analog der Regelung des Kantons Zürich - das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer nach dem Zuzugsjahr abschaffen.

Kantonsrat will Verschärfung statt Abschaffung

Der Kantonsrat des Kantons St. Gallen lehnt nun diese Gesetzesinitiative ab und unterbreitet einen Gegenvorschlag, der weitestgehend der Empfehlung der Schweizer Steuerkonferenz folgt. Der Gegenvorschlag sieht vor, dass bei der Aufwandbesteuerung das steuerbare Einkommen neu
  • wenigstens dem Siebenfachen des (jährlichen) Mietzinses oder des Eigenmietwertes bzw.
  • dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen muss,
  • wenigstens aber Fr. 600 000.–.
Das steuerbare Vermögen soll auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden, muss also wenigstens 12 Mio. Franken betragen.

Weitere Informationen zum Thema

InitiativbegehrenGegenvorschlag des Kantonsrates
SG

Pauschalbesteuerung - Bundesrat für Reform

30.06.2011
Der Bundesrat will die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) reformieren. Er hat gestern eine Botschaft an das Parlament verabschiedet. Die Pauschalbesteuerung (Besteuerung nach dem Aufwand) ist in den vergangenen Jahren zunehmend auf Kritik gestossen. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen will der Bundesrat nun einerseits das Instrument beibehalten, andererseits die Anwendung der Aufwandbesteuerung so verbessern, dass ihre Akzeptanz gestärkt und dabei sowohl Standortvorteilen als auch dem Gedanken der Steuergerechtigkeit Rechnung getragen wird.

Grundsätzlich für Beibehaltung der Pauschalbesteuerung

Ausländerinnen und Ausländer, die in die Schweiz ziehen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, sollen auch künftig das Recht haben, nach ihrem Lebensaufwand besteuert zu werden. Der Bundesrat schlägt aber Massnahmen vor, um das Instrument zu verbessern:
  • Die Bemessungsgrundlage soll mindestens dem Siebenfachen (bisher: dem Fünffachen) der Wohnkosten entsprechen.
  • Neu soll bei der direkten Bundessteuer zusätzlich eine Mindestbemessungsgrundlage von 400'000 Franken gelten. Für die kantonale Steuer wird ebenfalls ein Mindestbetrag vorgesehen, den die Kantone frei festsetzen können.
  • Bei Ehegatten, die nach dem Aufwand besteuert werden wollen, müssen beide Partner sämtliche Voraussetzungen erfüllen.
  • Übergangsregelung: Für Personen, die bereits heute nach dem Aufwand besteuert werden, findet die geltende Regelung noch während fünf Jahren weiter Anwendung.
In der Botschaft wurden damit die wesentlichen Eckpunkte aus der Vernehmlassungsvorlage übernommen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden hatten sich mehrheitlich für eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung ausgesprochen.

Hoffnung auf Akzeptanz auch bei den Pauschalbesteuerten

Der Bundesrat geht davon aus, dass die meisten Personen, die heute nach dem Aufwand besteuert werden, weiterhin in der Schweiz wohnhaft bleiben werden. Falls dem dann tatsächlich so sein sollte, dürfte die Reform  beim Bund zu Mehreinnahmen führen.

Zürich muss Pauschalbesteuerung nicht wieder einführen

Die Kantone können weiterhin selbst entscheiden, ob sie die  Aufwandbesteuerung in ihrem kantonalen Recht vorsehen. Der Kanton Zürich hat sich in einer Volksabstimmung im Jahre 2009 gegen die Besteuerung nach dem Aufwand ausgesprochen und diese per Anfang 2010 abgeschafft. In verschiedenen anderen Kantonen sind entsprechende politische Vorstösse hängig.

Weitere Informationen zum Thema

BE - Gegenvorschlag der Kommission - Keine Erhöhung der Einkommens- und Vermögenssteuern - Pauschalbesteuerung soll beibehalten werden

18.05.2011
Die vorberatende Kommission zur Initiative «Faire Steuern - Für Familien» unterbreitet dem Grossen Rat einen eigenen Gegenvorschlag. Dieser sieht anstelle der Abschaffung eine Verschärfung der Regeln für die Pauschalbesteuerung vor und enthält wie die Initiative eine Erhöhung der Kinderabzüge. Anders als der Regierungsrat will die Kommission aber keine Aufhebung der vom Grossen Rat mit der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen Steuersenkungen.Die Initiative «Faire Steuern - Für Familien» wurde im Anschluss an die Steuergesetzrevision 2011/12 lanciert und verlangt im Wesentlichen, dass die dazumal beschlossenen Entlastungen bei den Einkommens- und Vermögenssteuertarifen sowie Anpassungen bei der Vermögenssteuerbremse rückgängig gemacht werden. Im Gegenzug soll der vom Grossen Rat von 6'300 Franken auf 7'000 Franken erhöhte Kinderabzug weiter auf 8'000 Franken erhöht werden. Die Initiative verlangt schliesslich auch die Aufhebung der Aufwandbesteuerung.

Vorschlag des Regierungsrates

Der Regierungsrat hatte dem Grossen Rat im April 2011 beantragt, einen Gegenvorschlag zu beschliessen. Der Vorschlag des Regierungsrates sieht ebenfalls ein Rückkommen auf die beschlossenen Steuersenkungen im Bereich der Vermögens- und Einkommenssteuertarife sowie die Erhöhung des Kinderabzugs vor. Der Regierungsrat lehnte jedoch die verlangte Abschwächung der Vermögenssteuerbremse und die geforderte Aufhebung der Aufwandbesteuerung aus standortpolitischen Gründen ab. Anstelle einer Aufhebung schlug der Regierungsrat eine Verschärfung der Aufwandbesteuerung vor.

Abweichender Gegenvorschlag zur Initiative der vorberatenden Kommission

Die vorberatende Kommission hat nun ebenfalls beschlossen, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. In Übereinstimmung mit dem Gegenvorschlag der Regierung schlägt sie anstelle der Aufhebung der Aufwandbesteuerung eine Verschärfung vor und will auf die geforderte Abschwächung der Vermögenssteuerbremse verzichten. Ebenso ist eine Erhöhung des Kinderabzugs auf 8'000 Franken vorgesehen. Der Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission enthält darüber hinaus keine weiteren Elemente. Auf die von der Initiative verlangte und im Gegenvorschlag der Regierung vorgesehene Aufhebung der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen Steuersenkungen bei der Einkommens- und Vermögenssteuer verzichtet die vorberatende Kommission also. 

TG - Pauschalbesteuerung wird nicht abgeschafft

16.05.2011
Die Stimmberechtigten des Kantons Thurgau haben knapp (gut 21'000 Nein zu 19'000 Ja) entschieden, die Pauschalbesteuerung weiterhin zuzulassen, hiessen in der gestrigen Abstimmung aber den Gegenvorschlag des Grossen Rats gut, der eine Erhöhung des Minimums an abzuliefernder Pauschalsteuer auf CHF 150'000.- pro Jahr vorsieht.

Deutliche Erhöhung der Abgaben von Pauschalbesteuerten

Die Pauschalbesteuerten müssen künftig also effektiv mehr Steuern zahlen. Liegt doch heute der Durchschnitt der 127 Pauschalbesteuerten bei bloss CHF 67'000.- pro Person.

Weitere Informationen zum Thema

Information des Kantons Thurgau zum Abstimmungssonntag vom 15.05.2011

LU - Pauschalbesteuerung

04.05.2011
Der Regierungsrat des Kantons Luzern unterbreitet dem Kantonsrat einen Gegenentwurf als Antwort auf die Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung».Der Gegenentwurf sieht vor, dass das steuerbare Einkommen mindestens dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder des Mietwertes entsprechen muss, im Minimum jedoch 600´000 Franken. Das steuerbare Vermögen soll mindestens auf das Zwanzigfache des steuerbaren Einkommens festgelegt werden und neu im Minimum 12 Millionen Franken betragen. Der Kanton Luzern geht damit etwas weiter als die vom Bund vorgesehene Lösung. Dieser geht bei der Reform der Besteuerung nach dem Aufwand von einer minimalen Bemessungsgrundlage für die direkte Bundessteuer von 400´000 Franken aus.

Weitere Informationen zum Thema

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat an den Kantonsrat zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Gesetzesinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre! Abschaffung der Pauschalbesteuerung» sowie zur entsprechenden Änderung des Steuergesetzes 

SG - Regierungsrat will Pauschalbesteuerung nicht abschaffen

14.08.2010
Die St. Galler Regierung lehnt die Initiative der SP zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Kanton St. Gallen ab. Dies teilt der Regierungsrat in seiner gestrigen Medienmitteilung mit. Der Regierungsrat stellt der Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung nun einen Gegenvorschlag gegenüber. Danach sollen wohlhabende Ausländerinnen und Ausländer unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin nach Aufwand besteuert werden können, allerdings auf viel höheren Mindestbeträgen.Die Initiative «Schluss mit den Steuervorteilen für ausländische Millionärinnen und Millionäre (Abschaffung der Pauschalsteuer)» der SP verlangt, dass das Recht auf Besteuerung nach dem Aufwand für Ausländer nach dem Zuzugsjahr abgeschafft wird (wie dies z.B. auch bereits im Kanton Zürich der Fall ist). Die Initianten bringen vor, eine pauschale Besteuerung reicher Ausländer auf der Basis der Lebenshaltungskosten sei ungerecht gegenüber allen anderen Steuerpflichtigen.Bevor die Initiative vor's Volk kommt, muss der Kantonsrat entscheiden, ob er dem Begehren zustimmt, ob er es ablehnt oder ob er auf eine Stellungnahme verzichten will. Die Regierung beantragt nun dem Kantonsrat, das Initiativbegehren dem Volk mit einer Empfehlung zur Ablehnung zu unterbreiten und auf den Gegenvorschlag einzutreten.

St. Galler Regierungsrat befürchtet Wegzug von reichen Ausländern bei Abschaffung der Pauschalbesteuerung im Alleingang

Der Kanton St. Gallen hat zwar im Jahr 2008 der Bundesversammlung eine Standesinitiative zur gesamtschweizerischen Abschaffung der Aufwandbesteuerung eingereicht, doch sehen deren Chancen gegenwärtig schlecht aus. Die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) hat anfangs 2010 bekräftigt, dass sie die Aufwandbesteuerung beibehalten möchte. Allerdings sieht sie einen Handlungsbedarf und schlägt eine Verschärfung der Voraussetzungen vor. Auf Bundesebene plant der Bundesrat eine Reform der Aufwandbesteuerung, bei der er sich voraussichtlich auf den Vorschlag der FDK abstützen wird. Unter diesen Umständen wäre es gemäss Ansicht des Regierungsrates verfehlt und (dies wohl auch der Hauptgrund für die Ablehnung des Regierungsrates) für den Kanton St. Gallen nachteilig, wenn er die Aufwandbesteuerung abschaffen würde.

Gegenvorschlag aus Angst vor Volkes Stimme?

Der Regierungsrat legt dem Parlament nun einen Gegenvorschlag vor, der die Voraussetzungen für die Pauschalbesteuerung nun zumindest verschärft, wohl auch etwas aus Angst, dass das auf Grund der «Abzocker-Diskussionen» doch recht sensibilisierte Stimmvolk der Initiative zustimmen könnte.Wie bisher sollen gemäss Ansicht des Regierungsrates Ausländer das Recht haben, über das Zuzugsjahr hinaus nach dem Aufwand besteuert zu werden. Die Modalitäten der Aufwandbesteuerung sollen jedoch wie folgt verschärft werden:
  • Die Steuer vom Einkommen soll nach dem (jährlichen) weltweiten Aufwand des Steuerpflichtigen und seiner Familie bemessen und nach den ordentlichen Steuersätzen berechnet werden. Der massgebliche Aufwand für die Festsetzung der Einkommenssteuer soll aber
    • wenigstens dem Siebenfachen des Mietzinses oder des Eigenmietwertes bzw.
    • dem Dreifachen des Pensionspreises für Unterkunft und Verpflegung entsprechen und
    • wenigstens CHF 600'000.- betragen.
    Es soll der höhere Betrag gelten.
  • Das steuerbare Vermögen soll wenigstens 12 Mio. betragen. Anwendbar soll der ordentliche Vermögenssteuersatz sein.
  • Für Altfälle soll eine Übergangsfrist von drei Jahren festgelegt werden.