NW: News zur die Steuererklärung 2022
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat über wichtige Änderungen informiert, die für die Steuererklärung für Privatpersonen ab Steuerperiode 2022 gelten. Wir geben diese hier wider.
Das kantonale Steueramt des Kantons Nidwalden hat über wichtige Änderungen informiert, die für die Steuererklärung für Privatpersonen ab Steuerperiode 2022 gelten. Wir geben diese hier wider.
Die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern hat eine Information veröffentlicht, welche steuerlichen Folgen aus der privaten Unterbringungen von Geflüchteten aus der Ukrainie eintreten können, welche Abzüge möglich sind und was bei Erwerbstätigkeit der Geflüchteten gilt.
Für die unentgeltliche private Unterbringung von Geflüchteten mit Schutzstatus S können Gastgebende in ihrer Steuerdeklaration 2022 unter gewissen Voraussetzungen einen Unterstützungsabzug geltend machen. Eine entgeltliche Unterbrigung hat für die Gastgebenden nach Abzug darauf entfallender Aufwände in der Regel keine Steuerfolgen. Der Schutzstatus S ermöglicht den Geflüchteten die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Unselbständiges Erwerbseinkommen wird hierbei durch die Arbeitgebenden mittels Quellensteuer abgerechnet. Einkünfte aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind unaufgefordert den Behörden zu melden.
Details finden Sie im folgenden Informationsblatt